Nach Veröffentlichung von Ibiza-Video: Strache erstattet Anzeige
An den Standorten von „Spiegel“ und „Süddeutscher Zeitung“ will Ex-FPÖ-Chef Strache vor Gericht ziehen. Die Staatsanwaltschaften prüfen nun den Verdacht.
Die Staatsanwaltschaft prüft nun den Verdacht. Dabei soll es sich um die Straftatbestände „Zugänglichmachen von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“, und „Zugänglichmachen von höchstpersönlichen Bildaufnahmen“ handeln.
Auch die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte den Eingang einer Anzeige gegen Personen, die an der Herstellung und Verbreitung des Videos beteiligt gewesen sein sollen. Zuerst hatte die österreichische Tageszeitung Der Standard über Straches Anzeigen berichtet.
Straches österreichischer Anwalt Johann Pauer bestätigte der dpa, dass in München und Hamburg Strafanträge gegen unbekannt eingebracht worden seien. „Auch diese Strafanträge erfolgen in dem Bestreben, die Hintergründe, Beteiligten und möglichen Auftraggeber der Video-Herstellung und –verbreitung zu ermitteln“, hieß es. Die Strafanträge in Deutschland hat demnach ein Rechtsanwalt aus Köln gestellt.
Strache hat in Österreich bereits Anzeige gestellt
Strache musste nach der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ durch Spiegel und Süddeutsche Zeitung von seinen politischen Ämtern zurücktreten; außerdem zerbrach die gesamte rechtskonservative Regierung in Österreich. Strache ist auf dem heimlich gefilmten Video im Gespräch über mögliche Formen politischer Einflussnahme mit einer vermeintlichen russischen Investorin zu sehen. Das Video wurde im Sommer 2017 auf Ibiza aufgenommen.
Bereits vor einigen Tagen hatte Strache in Wien Anzeige gegen drei Personen erstattet, die direkt an der Erstellung des Videos und der gesamten Falle auf der spanischen Insel beteiligt gewesen sein sollen. Den in einer Erklärung von Straches österreichischem Anwalt als „mögliche Mittäter“ bezeichneten Personen wurden in der Anzeige Täuschung, Urkundenfälschung, Missbrauch von Ton- und Abhörgeräten sowie Verdacht der Datenverarbeitung in Gewinn- und Schädigungsabsicht vorgeworfen.
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