Nach Tunesien abgeschobener Sami A.: Anwältin fordert 10.000 Euro
Da Ultimatum zur Überstellung nach Deutschland ist abgelaufen. Nun hat die Anwältin von Sami A. das angedrohte Zwangsgeld eingefordert.
Zuvor war das mit der Androhung des Zwangsgeldes versehene Ultimatum des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ausgelaufen. Demnach musste die Stadt Bochum Sami A. am Dienstag bis Mitternacht zurückholen – was nicht passierte. Am Dienstagabend hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalens einen Antrag der Stadt gegen das Ultimatum zurückgewiesen.
Bislang habe die Stadt Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es dazu unter anderem in der Begründung des OVG in Münster.
Sami A. kann nach Angaben tunesischer Behörden zurzeit allerdings auch nicht nach Deutschland reisen. Sein abgelaufener Pass sei weiter im Besitz der Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt, hatten diese am Dienstag mitgeteilt.
Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war.
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