Nach Mord an Freiburger Studentin: Unbegleiteter Mehrfachtäter
Der mutmaßliche Frauenmörder von Freiburg soll auf Korfu verurteilt worden sein. Die Polizei bestätigte jetzt, dass die Fingerabdrücke identisch seien.
Die Freiburger Polizei bestätigte inzwischen: Die Fingerabdrücke des Mannes, der dort verurteilt worden sein soll, seien identisch mit dem dringend Tatverdächtigen im Fall der 19-jährigen Studentin, teilten die Ermittler am Donnerstag mit. „Es handelt sich um ein und den selben Täter“, sagte eine Polizeisprecherin. Das habe ein Abgleich der Fingerabdrücke mit denen in einer griechischen Datenbank ergeben. Die Information habe das Bundeskriminalamt der Freiburger Polizei übermittelt.
K. soll auf der griechischen Mittelmeerinsel eine junge Frau überfallen und eine Steilküste hinuntergeworfen haben. Sie überlebte schwer verletzt. Der Fall erregte auch in den griechischen Medien Aufsehen. Schon damals gab es Zweifel am Alter des Beschuldigten, das er schon 2013 mit 17 Jahren angegeben hatte. Auch in Freiburg hatte K. angegeben, 17 Jahre alt zu sein. Damit würde er auch in Deutschland unter Jugendstrafrecht fallen.
Der Mann war im Mai 2014 in Griechenland wegen versuchten Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt und Ende Oktober 2015 mit Meldeauflagen auf Bewährung entlassen worden. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Dem Verdächtigen wird zur Last gelegt, im Oktober eine Freiburger Studentin vergewaltigt und ermordet zu haben.
Das wirft Fragen an die griechischen Behörden auf: Warum wurde der junge Mann bereits nach so kurzer Haftzeit freigelassen? Wie konnte er trotz Polizeiauflagen aus Griechenland ausreisen?
Deutsche Behörden werden erklären müssen, wie Hussein K. von der Jugendhilfe unerkannt als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling in einer Pflegefamilie untergebracht werden konnte. Darauf gibt es derzeit nur spärliche Antworten.
Nach Einschätzung von Experten ist das Jugendhilfeverfahren nicht darauf angelegt, Straftäter unter minderjährigen Flüchtlingen zu identifizieren. Denn anders als bei Asylanträgen ist bei den minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (UMA), die nur einen Aufenthaltsstatus, aber kein Asyl beantragen, derzeit gesetzlich keine umfangreiche Identitätskontrolle vorgesehen.
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