Nach Klagen für Diesel-Fahrverbote: Die CDU will der Umwelthilfe ans Geld
Die Deutsche Umwelthilfe treibt die Politik mit Klagen zu Fahrverboten vor sich her. Nun will die CDU den Druck auf die Organisation erhöhen.
„Die CDU Deutschlands fordert zu prüfen, ob die Deutsche Umwelthilfe noch die Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt“, heißt es in einem Antrag des CDU-Bezirksverbands Nordwürttemberg. Diesem Antrag kommt nicht nur deshalb erhebliches Gewicht zu, weil der Bezirksverbandsvorsitzend Steffen Bilger zugleich Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium ist. Zudem empfiehlt die Antragskommission der Partei, den Antrag anzunehmen, berichtet das Handelsblatt. Die Empfehlungen dieses vom Parteivorstand eingesetzten Gremiums schließt sich der Parteitag in den meisten Fällen an.
Führende CDU-PolitikerInnen haben die DUH in der Vergangenheit immer wieder scharf angegriffen. Der wirtschaftspolitische Sprecher Joachim Pfeiffer nannte sie einen „semikriminellen Abmahnverein“, Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte der Organisation einen „Lobby-Feldzug auf dem Rücken des Gemeinwohls“ vorgeworfen. Zuvor hatte Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch dem NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) vorgeworfen, „ein Herz für Dieselstinker“ zu haben, weil dieser sich weigerte, Fahrverbote zu erlassen.
Die DUH klagt auf der Grundlage der seit 2010 gültigen EU-Grenzwerte für giftiges Stickoxid in mittlerweile 34 Städten auf Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge. In allen zwölf Fällen, die bisher entschieden wurden, bekam die Organisation recht.
Über die Gemeinnützigkeit entscheiden Gerichte
Das wird für die Union, die seit acht Jahren die Verkehrspolitik im Land verantwortet und keine wirksamen Maßnahmen gegen die hohe Stickoxidbelastung unternommen hat, zunehmend zum Problem. Bei Umfragen zur Hessen-Wahl, wo die CDU 11 Prozentpunkte verlor und die Grünen 9 Prozentpunkte gewannen, erklärten 85 Prozent der Befragten, sie seien unzufrieden mit der Diesel-Politik der Bundesregierung.
Wenn die Umwelthilfe die Gemeinnützigkeit verlieren würde, dürfte dem Verein das Einwerben von Spenden künftig schwerer fallen, weil diese nicht mehr steuerlich abgesetzt werden könnten. Passiert ist das bereits bei der globalisierungskritischen Organisation Attac. Ob es bei der DUH dazu kommt, wäre aber auch bei einem positiven Votum des CDU-Parteitags sehr fraglich.
Denn über die Gemeinnützigkeit entscheiden nicht Politiker, sondern Gerichte. Und die fürchtet DUH-Co-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner nicht. „Unsere Gemeinnützigkeit wird ständig überprüft“, sagte er der taz. „Und es gibt keinerlei Anhaltspunkte, warum sie nicht mehr gegeben sein sollte.“ Sehr viel direkter Einfluss nehmen könnte die Politik hingegen auf staatliche Gelder, die die DUH für einzelne Projekte erhält: 2017 stammten rund 20 Prozent der Einnahmen aus öffentlichen Zuschüssen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Debatte um SPD-Kanzlerkandidatur
Schwielowsee an der Copacabana
BSW und „Freie Sachsen“
Görlitzer Querfront gemeinsam für Putin
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus
Papst äußert sich zu Gaza
Scharfe Worte aus Rom
Wirtschaftsminister bei Klimakonferenz
Habeck, naiv in Baku
Aktienpaket-Vorschlag
Die CDU möchte allen Kindern ETFs zum Geburtstag schenken