Nach Klage von russischem Rennfahrer: EU-Gericht kippt Sanktionen
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine verlor Nikita Masepin seinen Formel-1-Job und wurde mit Sanktionen belegt. Diese wurden nun aufgehoben.
Seinem Vater wird vorgeworfen, zum engsten Kreis von Kremlchef Wladimir Putin zu gehören und als führender Geschäftsmann unter anderem in der Chemiebranche Maßnahmen zu unterstützen, die die Ukraine bedrohen. Die EU-Länder hatten wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im März 2022 entschieden, die Gelder von Masepin einzufrieren und ihm die Einreise in die EU zu verweigern. Dieser ging jedoch gegen die Sanktionen vor dem Gericht der EU vor.
Die Richter hatten die Sanktionen in einem vorläufigen Verfahren im vergangenen Jahr bereits bis zur endgültigen Entscheidung teilweise ausgesetzt. Masepin fuhr an der Seite von Mick Schumacher in der Formel 1 für den Rennstall Haas, bis dieser wegen des russischen Angriffskriegs im März 2022 die Zusammenarbeit beendete. Gekündigt wurde auch dem damaligen Titelsponsor Uralkali: Masepins Vater war Mehrheitseigentümer des Bergbauunternehmens.
Mehrere Dutzend Klagen derzeit anhängig
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erließ die EU bislang gegen fast 2.000 Personen und Organisationen Sanktionen. Derzeit sind mehrere Dutzend Klagen gegen die Strafmaßnahmen vor Gerichten anhängig. Ein prominentes Urteil war bereits im vergangenen Jahr gefallen – und stellte eine deutliche Niederlage für die EU dar.
Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, hätte nicht sanktioniert werden dürfen, entschieden die Richter damals und argumentierten ähnlich wie bei Masepin: Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie zu verhängen. Viele andere sind mit ihren Klagen vorläufig gescheitert, darunter der ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch.
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