Nach Feuertod eines Syrers in Kleve: Experten kritisieren Knast-Zustände

Eine vom NRW-Justizminister eingesetzte Kommission kritisiert die Zustände in Gefängnissen. Die Zahl der psychiatrischen Behandlungen müsse steigen.

Die Tür zur Zelle 143 in der Klever Justizvollzugsanstalt

„Bedrückende“ Zustände: Hier starb der zu Unrecht inhaftierte Syrer Foto: dpa

DÜSSELDORF dpa | Eine Expertenkommission hat die Situation psychisch Kranker in den nordrhein-westfälischen Gefängnissen als „bedrückend“ eingestuft. Die Zahl der landesweit 30 psychiatrischen Behandlungsplätze für den Strafvollzug sei „völlig unzureichend“ und sollte auf 160 Plätze mehr als verfünffacht werden, empfahl die Kommission in ihrem am Dienstag von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) vorgestellten Abschlussbericht. Die ambulante psychiatrische Versorgung sei nur „knapp ausreichend“. Die Experten empfehlen Online-Sprechstunden.

Außerdem sollte geprüft werden, ob dringend behandlungsbedürftige Gefangene in den Maßregelvollzug wechseln könnten. Hochproblematische Gefangene, die nur wegen nicht gezahlter Geldstrafen zu Kurzzeitstrafen eingesperrt werden sollen, sollten davon besser verschont werden, raten die Experten. Die Experten bescheinigten der Suizidprävention in den NRW-Gefängnissen dagegen einen hohen Standard.

Für einen besseren Brandschutz legte die Kommission 24 Vorschläge vor. Darunter sind: schwer entflammbare Matratzen, Ernennung eines Brandschutzbeauftragten für jedes Gefängnis, elektronische Fassadenüberwachung, Infrarotkameras, Brandfluchthauben und eine separate Notruffunktion für die Kommunikationsanlagen. Außerdem sollten alle Gefängnisse mit modernen Personennotrufgeräten ausgestattet werden.

Der Justizminister hatte die Kommission nach dem tödlichen Feuer im Gefängnis von Kleve eingesetzt, bei dem ein unschuldig inhaftierter Syrer starb. Die Opposition im Landtag hatte die Kommission kritisiert: Ihre Einberufung sei der untaugliche Versuch gewesen, einen Untersuchungsausschuss zu verhindern. Zur Frage der Verwechslungen, in deren Folge Unschuldige inhaftiert wurden, sollte die Kommission ausdrücklich nicht aktiv werden. Sie wird gesondert untersucht.

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