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Nach FalschbehauptungenSarah Palin scheitert mit Klage gegen „New York Times“

Die republikanische Vizepräsidentschaftskandidatin soll in einem fehlerhaften Artikel verunglimpft worden sein. Die Jury brauchte keine zwei Stunden für das Urteil.

AP | Alaskas frühere Gouverneurin Sarah Palin ist mit ihrer Verleumdungsklage gegen die New York Times gescheitert. Die Geschworenen in einem Zivilprozess in New York kamen nach weniger als zwei Stunden Beratung am Dienstag zu dem Urteil, dass das Blatt die republikanische Vizepräsidentschaftskandidatin von 2008 in einem fehlerhaften Leitartikel nicht verunglimpft hat. Palin hatte Schadenersatz verlangt.

Die New York Times hatte nach Schüssen auf den republikanischen Kongressabgeordneten Steve Scalise 2017 in einem Leitartikel geschrieben, ein politisches Aktionskomitee Palins habe vor einem Schusswaffenangriff auf die demokratische Abgeordnete Gabby Giffords 2011 in Arizona eine Landkarte mit Giffords und weiteren Demokraten im Fadenkreuz in Umlauf gebracht. Stunden später korrigierte sich die Zeitung und erklärte, der Leitartikel habe „fälschlicherweise behauptet, dass eine Verbindung zwischen der politischen Rhetorik und den Schüssen von 2011 bestehe“. Die Karte sei „falsch beschrieben“ worden.

Palin warf der Zeitung vor, diese habe ihrem Ruf und ihrer Karriere bewusst geschadet und ihr seelische Qualen zugefügt. Der damals verantwortliche Redakteur James Bennet versicherte indessen, er habe den Fehler nicht absichtlich begangen und ihn so schnell wie möglich korrigiert, nachdem ihn Leser darauf aufmerksam gemacht hätten. Außerdem bat er Palin unter Tränen um Verzeihung.

Times-Anwältin Felicia Ellsworth sprach von einem „ehrlichen Fehler“. Dies könnten mehre Redakteure belegen. Palins Behauptungen dagegen würden durch „nichts als ihre eigene Aussage gestützt“.

Wiederholte Klage

Palin hatte wegen des Kommentars schon einmal vergeblich geklagt. Ein Berufungsgericht entschied jedoch, dass sich der Richter damals unangemessen in die Arbeit der Jury eingemischt und es weitere Verfahrensmängel gegeben habe. Deshalb wurde der Prozess wiederholt.

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2 Kommentare

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  • Seelische Qualen setzen eine Seele voraus. Schon da bestehen erhebliche Zweifel.

  • Die arme Sarah. Wird so mies behandelt, dass sie sich nur noch juristisch wehren kann und dann auch noch unterliegt. Jetzt muss sie bestimmt ganz viel weinen