NSU-Prozess in München: Keine Videoübertragung
Aus dem Saal des Oberlandesgerichts wird es keine Übertragung geben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Nebenkläger nicht angenommen.
KARLSRUHE/MÜNCHEN dpa | Nebenkläger im NSU-Prozess sind mit dem Versuch gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Videoübertragung des Verfahrens in einen weiteren Saal zu erzwingen.
Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Begründung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, die Beschwerde sei deshalb unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der NSU-Prozess soll am 6. Mai in München beginnen.
In dem Beschluss des Gerichts heißt es, die Beschwerdeführer hätten nicht ausreichend dargelegt, warum sie selbst unmittelbar in Grundrechten verletzt sein könnten.
„Sie machen nicht geltend, selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit“" Eine Beschwerdebefugnis sei also nicht ersichtlich.
Die Nebenkläger hatten angesichts des erwarteten Zuschauer- und Medienansturms auf den Prozess erzwingen wollen, dass das Verfahren in einen Nebenraum übertragen wird – was das Oberlandesgericht nicht geplant hat. Im Saal selbst gibt es nur rund 100 Plätze für Medien und Zuschauer.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Müntefering und die K-Frage bei der SPD
Pistorius statt Scholz!
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus
Aktienpaket-Vorschlag
Die CDU möchte allen Kindern ETFs zum Geburtstag schenken
Unterwanderung der Bauernproteste
Alles, was rechts ist
Waffen für die Ukraine
Bidens Taktik, Scholz’ Chance
Rentner beleidigt Habeck
Beleidigung hat Grenzen