NSU-Prozess in München: Zschäpe stellt Befangenheitsantrag
Im NSU-Prozess hat die Hauptangeklagte Beate Zschäpe einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Der Prozess soll trotzdem wie geplant weitergehen.
MÜNCHEN dpa | Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess einen Befangenheitsantrag gestellt, der sich gegen sämtliche Richter des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts (OLG) München richtet. Ihr Verteidiger Wolfgang Stahl begründete den Antrag am Dienstag damit, dass das Gericht einen Zeugen einseitig befragt und entlastende Umstände ignoriert habe. Der wegen Unterstützung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ mitangeklagte Ralf Wohlleben schloss sich dem Antrag an.
Die Bundesanwaltschaft und ein Anwalt der NSU-Mordopfer erklärten Zschäpes Antrag dagegen für absurd und deuteten an, er diene möglicherweise nur zur Prozessverschleppung. Das Gericht setzte die Verhandlung nach kurzer Unterbrechung fort.
Auch die kommenden Prozesstermine sollen wie geplant stattfinden. Voraussichtlich bis zum Donnerstag soll ein anderer Richter des OLG über den Antrag entscheiden. Zschäpe hat in dem seit über einem Jahr laufenden Prozess bereits mehrere Befangenheitsanträge gestellt.
Zuvor hatte ein mutmaßlicher Helfer der NSU-Terrorzelle bei seiner Zeugenvernehmung am Dienstag immer wieder Erinnerungslücken oder fehlende Kenntnisse geltend gemacht. Der Mann hatte im Münchner NSU-Prozess schon zuvor eingeräumt, dass er dem untergetauchten Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Unterschlupf in seiner Wohnung gewährt und Konzerte des inzwischen verbotenen Netzwerks „Blood & Honour“ mitorganisiert hatte.
Er habe dabei aber nur eine untergeordnete Rolle gespielt und beispielsweise Bands abgeholt oder Bier ausgeschenkt. Er wisse auch nicht, wer in der Szene etwas zu sagen hatte, „das hat mich nicht interessiert“.
Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) soll zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge begangen haben. Motive sollen Fremdenhass und Hass auf den Staat gewesen sein.
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