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NSU-Prozess in MünchenZschäpe stellt Befangenheitsantrag

Im NSU-Prozess hat die Hauptangeklagte Beate Zschäpe einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Der Prozess soll trotzdem wie geplant weitergehen.

Prozess: Das Gericht soll Zeugen einseitig befragt haben, meinen Zschäpes Anwälte. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess einen Befangenheitsantrag gestellt, der sich gegen sämtliche Richter des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts (OLG) München richtet. Ihr Verteidiger Wolfgang Stahl begründete den Antrag am Dienstag damit, dass das Gericht einen Zeugen einseitig befragt und entlastende Umstände ignoriert habe. Der wegen Unterstützung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ mitangeklagte Ralf Wohlleben schloss sich dem Antrag an.

Die Bundesanwaltschaft und ein Anwalt der NSU-Mordopfer erklärten Zschäpes Antrag dagegen für absurd und deuteten an, er diene möglicherweise nur zur Prozessverschleppung. Das Gericht setzte die Verhandlung nach kurzer Unterbrechung fort.

Auch die kommenden Prozesstermine sollen wie geplant stattfinden. Voraussichtlich bis zum Donnerstag soll ein anderer Richter des OLG über den Antrag entscheiden. Zschäpe hat in dem seit über einem Jahr laufenden Prozess bereits mehrere Befangenheitsanträge gestellt.

Zuvor hatte ein mutmaßlicher Helfer der NSU-Terrorzelle bei seiner Zeugenvernehmung am Dienstag immer wieder Erinnerungslücken oder fehlende Kenntnisse geltend gemacht. Der Mann hatte im Münchner NSU-Prozess schon zuvor eingeräumt, dass er dem untergetauchten Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Unterschlupf in seiner Wohnung gewährt und Konzerte des inzwischen verbotenen Netzwerks „Blood & Honour“ mitorganisiert hatte.

Er habe dabei aber nur eine untergeordnete Rolle gespielt und beispielsweise Bands abgeholt oder Bier ausgeschenkt. Er wisse auch nicht, wer in der Szene etwas zu sagen hatte, „das hat mich nicht interessiert“.

Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) soll zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge begangen haben. Motive sollen Fremdenhass und Hass auf den Staat gewesen sein.

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12 Kommentare

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  • Beate Zschäpe mag sich juristisch ungeschickt verhalten haben, insofern ihr Antrag von vornherein chancenlos war. Ähnlich wie zuvor der gegen ihre Pflichtverteidiger. Allerdings wäre der gut zu begründen gewesen: Letztere haben nämlich -zig Chancen zur Verteidigung ihrer Mandantin sausen lassen. Der Blogger Fatalist leakt seit einem Monat die Ermittlungsakten des BKA ("NSU: Sach- und Lachgeschichten"), aus denen sich Beweismittelfälschung, -unterdrückung, Zeugenbeeinflussung und Verschleierung in diesem Verfahren ergeben (so wird das waffentechnische Gutachten deshalb unter Verschluß gehalten - vor Gericht wird nur daraus zitiert - weil eine eindeutige Identifizierung der im Brandschutt gefundenen Ceska mit der Mordwaffe nicht möglich ist). Da diese Akten den Verfahrensbeteiligten vorliegen, ergibt sich aus deren Inhalt tatsächlich die Frage nach der Befangenheit von Pflichtverteidigern wie Richtern. Letztere hätten, bei Würdigung der haarsträubenden Widersprüche zwischen Ermittlungsakten und Anklage, letztere gar nicht zulassen dürfen.

  • Mist - das kommt beim recycling raus-

     

    Na na - mit Kurt Tucholsky -

    Dürfen - darf man alles -

     

    und bei der Begründung -

    "das Gericht einen Zeugen einseitig befragt und entlastende Umstände ignoriert habe…"

    muß die ganze Bank abgelehnt werden,

    da solches alle beteiligten Richter verantworten.

    …ff

    • @Lowandorder:

      Welche entlastenden Umstände? Seit wann muss denn ein Gericht einen Zeugen solange befragen, bis sich eine positive Erinnerungslücke auftut?

  • Hola - geschreddert? -

    bisken waam in Baaliin - wa!? 2.0

     

    Na na - mit Kurt Tucholsky -

    Dürfen - darf man alles -

    abgelehnt werden,

    da solches alle beteiligten Richter verantworten

    (auch "das Gericht" läßt sich schon mal ablehnen,

    wenn in einem Planfeststellungsverfahren betr. A …

    das Gericht(sgebäude) an der entlasteten Straße liegt;-)

     

    &offensichtlich geht der Staatsschutzsenat

    nicht von einer

    Mißbräuchlichkeit aus.

     

    Nein - stimmt schon - liegt alles in Rahmen

    vgl. z.B.

    Das A-B-C des Angeklagten

    ……

    »Bedenke, wir leben in einem Rechtsstaat.«

    Ignaz Wrobel

    Die Weltbühne, 08.01.1929, Nr. 2, S. 45.

    http://www.textlog.de/tucholsky-abc-angeklagten.html

    • @Lowandorder:

      Ein Dokument, das vergleichend zum Nachweis der unermeßlichen Fortschritte des Gerichtswesens in Deutschland seit der Weimarer Republik unbedingt angeführt werden muss.

      Tucholsky wußte eben schon sehr genau, warum er - trotz Promotion - auf eine juristische Karriere dann doch verzichtete.

  • Die Gruende sind wohl objektiv genug, wenn die Polizei nicht vor Gericht steht wegen Beihilfe. HA HA HA

    • @Erwin Wolfram:

      Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft erhoben und nicht vom Gericht bzw. den Richtern. Für mangelhafte Ermittlung und unvollständige Klage kann man deshalb auch nur die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungsbehörden, sowie die politisch Verantwortlichen hinter diesen Behörden angehen.

  • Ist ihr gutes Recht, hier aber offensichtlicher Blödsinn, weil ein Befangenheitsantrag nur gegen einzelne Richter bei Vorliegen objektiver Gründe und nicht gleich gegen ein ganzes Gericht gestellt werden kann. Nur wer sich selbst richtet, kann sich seinen Richter aussuchen.

    Verzögern und Provozieren - ganz normales Tagesgeschäft.

  • Ich gebe mir alle Mühe mein Misstrauen gegen Staat und Justiz unter Kontrolle zu halten. Meine Gefühl, meine Emphatie drängt mir den Verdacht auf, dass diese Frau nichts sagt weil sie Angst vor dem Geheimdiensten hat. Molnat hat erfahren müssen, was geschieht, wenn man das Netzwerk der Mächtigen bloßstellt. Die Bedrohung, der diese Frau ausgesetzt ist bedeutet doch:

    Lebenslänglich Klappsmühle, natürlich Verschärft.

     

    Liebe Redaktion,ich ahne schon die Löschung. Aber hat da nicht irgendein besonders hohes Tier seine kriminelle Gesinnung offenbart: "Es darf nicht bekannt werden, was .........". Für mich ist das ein Geständnis eines Schwer-Verbrechers!!!

    • @Rainer Pakosch:

      Dahinter kann nur das internatinale Finanzjudentum Stecken!

  • Was hat aus-ge-rech- net DIESE braune Tussi zu wollen und zu wünschen?

    Ihr gilt alle meine Verachtung - im Namen der Opfer!!!!!!!!!

    • @MOTZARELLA:

      Was sie zu wollen hat? Ganz einfach: sie nimmt ihre prozessualen Rechte wahr.

       

      Im konkreten Fall agieren ihre Anwälte aber nicht gerade geschickt (siehe obenstehenden Kommentar von RAINER B.)