NSU-Prozess in München: Neonazi mit Erinnerungslücken
Ein Neonazi-Anführer aus Kassel erscheint mit Bomberjacke und Springerstiefeln beim NSU-Prozess – und widerruft seine früheren Aussagen. Er ist kein Einzelfall.
MÜNCHEN dpa | Ein führender Neonazi aus Kassel hat im NSU-Prozess persönliche Kontakte zu den mutmaßlichen Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) bestritten. In Kassel war am 6. April 2006 der Betreiber eines Internetcafés erschossen worden. Es war eine der zehn Mordtaten, für die sich Beate Zschäpe im Münchner Prozess verantworten muss. Bei der Vernehmung war auch die Schwester des Opfers im Gerichtssaal.
Der Zeuge zeigte sich von Anfang an widerwillig. Zunächst berief er sich darauf, dass gegen ihn ermittelt werde und er darum nicht aussagen müsse. Das stellte sich aber als falsch heraus, worauf er sagte: „Dann kann ich mich eben an nichts erinnern.“ Erschienen war er mit Bomberjacke und Springerstiefeln.
Der Richter konfrontierte ihn mit zahlreichen früheren Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine seiner Vernehmungen fand in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld statt, wo er eine Haftstrafe verbüßte. Demnach will er die beiden verstorbenen mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt einmal vom Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe abgeholt und zu einem Konzert mit einer Neonazi-Band namens „Oidoxie“ gebracht haben.
Im Gericht bestritt er dies jedoch. „Ich habe dazu gar nichts gesagt.“ Mundlos und Böhnhardt „sind mir nicht bekannt, und in Kassel waren sie auch nicht“. Auf dem Konzert, das aus Anlass eines Geburtstages stattfand, sei er auch nicht gewesen: „Ich saß in Haft“. Gleich darauf musste er einräumen, dass er damals Freigänger war. Auch über den Mord in Kassel will er - anders als er in seinen früheren Aussagen angegeben hatte – vorab nichts mitbekommen haben. Auf die Frage, wo er zum Zeitpunkt des Mordes vor knapp neun Jahren gewesen sei, antwortete er sehr präzise: „Am 6.4. war ich um 17.00 Uhr in der JVA.“
Er sagte auch aus, in den Jahren 2001 bis 2003 häufiger in Zwickau gewesen zu sein. Dort habe sein Bruder gelebt. Eine „Garagenparty“, bei der wiederum auch Mundlos und Böhnhardt gewesen sein sollen, habe er in Zwickau aber nicht besucht. Auch diese Information hatte der Richter ihm aus einer früheren Vernehmung vorgetragen. Der Zeuge hatte im Dezember 2012, einen Monat nach dem Auffliegen des NSU, aus der Haft einen Brief an den hessischen Verfassungsschutz geschrieben und sich als Informant angeboten. Als Gegenleistung wollte er vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Am Mittwoch stellte er auch dies anders dar. Nicht er, sondern die Behörden hätten den Kontakt gesucht. Ein Protokoll habe er nie unterschrieben. Auch das widerlegte der Richter und zeigte ihm seine Unterschrift auf dem Schriftstück, dessen Echtheit er dann bestätigte. Seine Vernehmung soll am Donnerstag fortgesetzt werden.
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