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NSA-Ausschuss des BundestagesEx-BND-Chef wusste Bescheid

Ernst Uhrlau war bekannt, dass es Selektoren gab und auch dass sie missbräuchlich verwendet wurden. Fehler will er trotzdem nicht einräumen.

Ernst Uhrlau im NSA-Untersuchungsausschuss. Foto: dpa

Berlin taz | Im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags räumte der ehemalige BND-Chef Ernst Uhrlau am Freitag ein, schon 2006 von unerlaubten Spionageversuchen der NSA mithilfe sogenannter Selektoren gewusst und dies auch dem Kanzleramt gemeldet zu haben. Er habe sich damals vermutlich im „Vieraugengespräch“ mit dem Abteilungsleiter im Kanzleramt ausgetauscht. Das war damals Klaus-Dieter Fritsche, der heute Merkels Beauftragter für die Geheimdienste im Kanzleramt ist.

Der BND kontaktierte laut Uhrlau nach den ersten Vorfällen mit unzulässigen Selektoren den US-Geheimdienst. Die NSA habe sich für den „Fehler“ entschuldigt. Seither kontrollierte der BND laut Uhrlau stichprobenartig, ob die NSA versuchte, dem BND unzulässige Suchbegriffe unterzuschieben. Man sei „bösgläubig“ geworden.

Allerdings versicherte Uhrlau, niemals selbst die Liste der ausgesonderten NSA-Selektoren eingesehen zu haben – obwohl diese natürlich Hinweise auf die Interessenlage der US-Seite enthielt. „Für mich ist das damals nicht von Interesse gewesen“, sagte der 68-jährige Pensionär im Bundestag.

Dennoch wies Uhrlau alle Vorwürfe an den BND für seine Zeit als Geheimdienstchef zurück. Er müsse sich „kein Versäumnis zurechnen“, auch wenn es damals „eine Reihe von Kommunikationsproblemen nach oben“ im Bundesnachrichtendienst gegeben habe.

Spähangriff auf Merkels Handy

Der US-Spähangriff auf das Handy der Bundeskanzlerin Angela Merkel bleibt vorerst ohne juristische Konsequenzen. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen nach eigenen Angaben eingestellt. Begründung der Karlsruher Behörde: Der Angriff lasse sich „nicht gerichtsfest beweisen“, weil kein Originaldokument der NSA oder eines anderen US-Geheimdienstes vorliege. „Das Dokument im Original zu beschaffen ist nicht gelungen“, teilte Generalbundesanwalt Harald Range mit.

Zwar wurde das Papier 2013 in den Medien veröffentlicht, aber das sei nur eine Abschrift und genüge nicht den Anforderungen der Strafprozessordnung, so Range. Es beweise auch nicht, dass Merkels Handy tatsächlich seit 2002 abgehört wurde. Die Äußerungen von US-Verantwortlichen zu den Vorwürfen (“not any more“) seien zwar öffentlich als Schuldeingeständnis ausgelegt worden, aber für einen Strafprozess zu vage.

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3 Kommentare

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  • Ist ja interessant. Unerlaubte Begriffe in den Listen dürfte ja wohl auf Wirtschaftsspionage hinweisen, ohne dass das offen zur Sprache kommt.

     

    Kann es sein,dass da CDU, CSU und SPD ein sehr gutes Krisenmanagement vorführen angesichts des Versagens bei unerlaubten Begriffen in Listen der NSA? Zudem darf es ja verwundern, dass da deutsche Geheimdienstprofis nicht die Spur eines Interesses zeigen, selber gute Suchstrategien zu entwerfen. Sind diese gleichgültigen Leute wahrhaftig die vehementen Anhänger des Nutzens der Listen bei der Terrorbekämpfung?

  • "Der Angriff lasse sich „nicht gerichtsfest beweisen“, weil kein Originaldokument der NSA oder eines anderen US-Geheimdienstes vorliege. „Das Dokument im Original zu beschaffen ist nicht gelungen“, teilte Generalbundesanwalt Harald Range mit."

    Ich lach mich tot! Meint der das ernst? Soll die NSA jetzt ihre Exobytes an Dokumenten ausdrucken? Da reicht doch das Papier der ganzen Erde nicht... Ausserdem ganz neu, dass Geheimdienste etwas nicht herausrücken, was sie irgendwie belasten könnte... LOL

  • Ernst Uhrlau sprach von "problematischen" Selektoren - nicht von unrechtmäßigen.

    Im übrigen scheint das Ausspionieren von Zielen in Europa im Vertrag über die Zusammenarbeit von BND und NSA keineswegs ausgeschlossen worden zu sein:

    "Das sogenannte Memorandum of Agreement wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September und unter Frank-Walter Steinmeier (SPD) als Kanzleramtschef vereinbart. Man einigte sich darauf, dass die USA keine Daten deutscher Staatsbürger bekommen sollten und umgekehrt. Allerdings sei die Erfassung und Weiterleitung von Daten europäischer Spionageziele nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden, bestätigte Uhrlau, wie schon sein Nachfolger Schindler."(SPON)