NRW-Ministerpräsident vor U-Ausschuss: Laschet muss Ipad-Panne verteidigen
Nachdem die Mutter einer Ministerin ihr Ipad falsch bediente, sprach die NRW-Regierung von einem Hackerangriff. Jetzt gab es den Showdown.
2018 hatte die NRW-Regierung erst einen Hackerangriff auf eine CDU-Ministerin verkündet und damit Ermittlungen vorgegriffen – und dann sechs Wochen lang sowohl Öffentlichkeit als auch Parlament verschwiegen, dass der Angriff nie stattgefunden hatte.
Im Frühjahr 2018 hatte die damalige Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU) abends die Polizei gerufen. Auf ihrem Fernseher lief eine Videosequenz, die sie selbst bei einer Landtagsrede zeigte – und sie glaubte, sie sehe einen Angriff auf ihr privates Netzwerk. Wenige Tage später war man im Landeskriminalamt sicher, dass es nie einen Hacker-Angriff gab: Schulze Föckings Mutter hatte das Ipad falsch bedient.
Die Angelegenheit hätte sich so klären lassen, ohne die Öffentlichkeit hinzuzuziehen. Doch die NRW-Staatskanzlei fehlinformierte diese schon am Mittag nach dem Polizeiruf der Ministerin. Da veröffentlichte Laschets Sprecher eine Pressemitteilung, derzufolge es „von bisher unbekannter Seite Versuche gegeben hat, auf persönliche Daten der Ministerin zurückzugreifen. Mindestens teilweise waren diese Versuche demnach auch erfolgreich“.
Laschet zeigt auf die Polizei
Die „Quelle“ dafür, sagte Laschet nun aus, sei eine „eindeutige WE-Meldung“ (Wichtiges Ereignis) der Polizei gewesen. Doch schon vor Monaten hatten Ermittler des Landeskriminalamtes im Zeugenstand ausgesagt, die Meldung sei keine seriöse Grundlage für die zugespitzte Mitteilung der Staatskanzlei gewesen. Die Polizei hatte in dieser Meldung zu diesem Zeitpunkt nur die Vermutung der Ministerin notiert.
Dass es sich um eine Fehlbedienung handelte, nicht um einen Angriff, teilten die Ermittler Laschet bereits acht Tage später mit. Doch er gab nicht Entwarnung: Parlament wie Öffentlichkeit ließ er sechs Wochen lang in dem Glauben, der Hackerangriff habe stattgefunden. Die Opposition vermutet, die Staatskanzlei habe vom Irrtum der damals schon angeschlagenen Ministerin politisch profitieren wollen.
Warum er weder Öffentlichkeit noch die Spitzen der Fraktionen über den falschen Alarm informierte, begründete Laschet nun damit, das hätte den Ermittlungen vorgegriffen und wäre ein „massiver politischer Eingriff“ gewesen. Zum angeblichen Hackerangriff, mit dessen voreiliger Verkündung Laschet den Ermittlungen vorgegriffen hatte, sagte er: Die Öffentlichkeit nicht über laufende Ermittlungen zu informieren, wäre „fahrlässig gewesen“.
Prinzipientreu?
Im Untersuchungsausschuss berief sich Laschet auch auf Prinzipientreue und sagte, eine Landesregierung habe laufende Ermittlungen nun mal nicht zu kommentieren. Am Tag nach dem angeblichen Hackerangriff hatte Laschet unter anderem getwittert: „Manche politischen Aktivisten überschreiten jede Grenze des Anstands.“
Auch Justizminister Biesenbach verwies auf laufende Ermittlungen, danach gefragt, warum die Regierung die Fraktionen nicht wenigstens informell über den Ermittlungsstand informiert hatte. Die Opposition wies Biesenbach darauf hin, dass er während seiner Amtszeit bereits sechs Mal im Rechtsausschuss über laufende Ermittlungen berichtet habe. Dies ist möglich, wenn es in Absprache mit der Generalstaatsanwaltschaft geschieht.
Biesenbach musste sich auch zu dem Vorwurf äußern, er habe Einfluss auf die Ermittlungen genommen. Er musste erklären, warum er den leitenden Oberstaatsanwalt in dem Moment angerufen hatte, als dieser bei Schulze Föcking zu Hause die Einstellung der Ermittlungen verkünden wollte. Danach wurde wochenlang weiterermittelt. Biesenbach gab an, “der Anruf war spontan, der Grund dafür war harmlos.“ Der zuständige Ermittler hätte sich ohnehin nicht durch den Anruf eines Ministers beeinflussen lassen: Das zu versuchen, wäre die “Lust auf politischen Selbstmord“ gewesen.
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