Cyberangriff auf Ex-NRW-Agrarministerin: Täuschungsvorwurf zurückgewiesen
Im Untersuchungsausschuss zum vermeintlichen „Hacker-Angriff“ auf die ehemalige NRW-Agragministerin distanziert sich der Regierungssprecher von Irreführung.
DÜSSELDORF dpa | Ein Jahr nach dem vermeintlichen „Hacker“-Angriff auf die frühere Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) hat Regierungssprecher Christian Wiermer den Vorwurf der „bewussten Irreführung“ der Öffentlichkeit zurückgewiesen. Zu dem Zeitpunkt seiner umstrittenen Pressemitteilung im März 2018 seien die Behörden noch von einem Angriff auf das private TV-Netzwerk der Ministerin ausgegangen, sagte Wiermer am Freitag im Untersuchungsausschuss zur „Hacker-Affäre“. Es sei aber klar gewesen, dass nur das „Stadium des Verdachts“ erreicht gewesen sei.
Wiermer hatte am Tag nach dem Vorfall unter Berufung auf die Ermittlungsbehörden als Tatsachenbehauptung erklärt, dass es von „unbekannter Seite Versuche gegeben“ habe, auf persönliche Daten Schulze Föckings zuzugreifen. „Mindestens teilweise waren die Versuche demnach auch erfolgreich“, hieß es weiter.
Den ersten Hinweis, dass es womöglich gar keine Attacke auf das Heimnetzwerk gegeben habe, habe er erst von Staatskanzleichef Nathanael Liminski am 30. März bekommen. Aber zu dem Zeitpunkt sei das noch kein abschließendes Ermittlungsergebnis gewesen. Außerdem habe er nie von einem „Hacker-Angriff“ gesprochen, sagte Wiermer.
Die angebliche Cyber-Attacke stellte sich schließlich als Bedienungspanne heraus. Schulze Föcking hatte das Anfang Mai bekannt gemacht und trat kurz darauf zurück. Die Opposition warf der Landesregierung vor, sie habe die politische angeschlagene Schulze Föcking voreilig als Opfer inszenieren wollen.
Leser*innenkommentare
Martin_25
Tja das geht wohl auch bei weiteren behaupteten Hackerangrriffen so. Auch der russische Hack der Wahlen wurde bis heute nicht bewiesen. Im Gegenteil haben forensische Untersuchungen ergeben, dass die Daten schlicht intern kopiert wurden.
Erst mal allerdings werden Statements gegeben, und Verdächtigungen ausgesprochen.
Ich möchte mal daran erinnern, dass es in Rechtsstaaten eine Unschuldsvermutung gibt. Wenn man die gemäß eigener Vorliebe oder ideologie aufgibt, gibt man den Rechtsstaat auf.