NPD kämpft gegen Verbotsantrag: Diesmal eher keine groben Schnitzer

Die Neonazi-Partei fordert eine Einstellung ihres Verbotsverfahren – mithilfe des Whistleblowers Edward Snowden.

Alle Verbotsversuche sind bisher gescheitert – und die NPD setzt mal wieder zur Verteidigung an. Bild: dpa

BERLIN taz | Vier Monate liegt es zurück, dass der Bundesrat seinen Verbotsantrag der NPD beim Bundesverfassungsgericht einreichte. Jetzt setzt die Neonazi-Partei zur Verteidigung an: Sie übersandte einen 31-seitigen Antrag nach Karlsruhe, mit klarer Forderung: der sofortigen Einstellung des Verfahrens.

Der Verbotsantrag sei wegen „unbehebbarer Verfahrenshindernisse unzulässig“, argumentiert NPD-Anwalt Peter Richter, auch Parteivize im Saarland. Richters Antrag, der der taz vorliegt, zielt vor allem auf die V-Leute-Frage. Zwar haben der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Innenminister der Länder in Testaten versichert, das Verbotsmaterial komme nicht von staatlich bezahlten Spitzeln. Richter hält dies aber für „nicht glaubhaft dargelegt“: Dazu bedürfe es erst der „Einsicht in sämtliche V-Mann-Akten“. Andernfalls sei das Verfahren zu beenden.

Bereits 2003 war ein erster Verbotsversuch gescheitert, da die Ankläger nicht ausschließen konnten, dass die NPD durch V-Leute gesteuert wird. Auf diese Verteidigungsstrategie setzt die Partei nun erneut. Bundeschef Udo Pastörs sagte, unter derzeitigen Umständen müsse das Verfahren beendet werden, sofern „in der Bundesrepublik noch ein Funken Rechtsstaat steckt“.

Nur liefert die NPD in ihrem Antrag keine konkreteren Hinweise darauf, wer noch als V-Mann in der Partei tätig sein könnte. Intern wird mit Sorge auf das Verfahren geblickt. Der Antrag sei diesmal „gründlicher formuliert“, räumt der NPD-Rechtsbeauftragte Frank Schwerdt ein. „2003 gab es grobe Schnitzer, diesmal eher nicht.“

NPD setzt auf Zeit

Derzeit sitzen drei NPD-Strategen – Stefan Lux, Ronny Zasowk, Michael Schäfer – daran, den Antrag zu entkräften. Auch die von Pastörs angeführte Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern sammelt Gegenmaterial: Sie kommt im Antrag besonders schlecht weg. Allein Pastörs taucht elfmal darin auf.

Die NPD setzt nun auch auf Zeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihr bis Ende März eine Frist zur Stellungnahme gegeben. Sollte der jetzige Antrag abgelehnt werden, beantragte NPD-Anwalt Richter eine Fristverlängerung um drei Monate.

Richter hat dafür noch eine weitere Begründung: Es sei nicht auszuschließen, dass die Parteispitze und er selbst weiter „nachrichtendienstlich überwacht“ würden. Eine vertrauliche, interne Kommunikation sei damit „nicht gewährleistet“, ein faires Verfahren nicht möglich. Richter weitet dies sogar auf die NSA aus. Seit bekannt wurde, dass der US-Geheimdienst selbst das Kanzlerinhandy überwachte, bestehe der Verdacht, dass auch die NPD „Ziel von Abhörmaßnahmen“ sei. Richter beantragt deshalb, erst den NSA-Ausschuss des Bundestags abzuwarten – und den NSA-Whistleblower Edward Snowden zu befragen.

Das wird kaum geschehen. Geht aber zumindest der Aufschub durch, könnte sich die Prozesseröffnung verzögern – hinter die Europawahl am 25. Mai. Dort könnte die NPD nach dem Wegfall der Drei-Prozent-Hürde ein oder zwei Mandate ergattern. Für die Verbotsantragsteller ein bedenkliches Szenario: Sie werfen der NPD vor, die demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen, indem sie auf eine rein deutsche „Volkgemeinschaft“ setze. Auch bündele die Partei „antidemokratische Tendenzen“: Ein Viertel ihrer Vorstandsmitglieder seien einschlägig vorbestraft.

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