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NPD kämpft gegen VerbotsantragDiesmal eher keine groben Schnitzer

Die Neonazi-Partei fordert eine Einstellung ihres Verbotsverfahren – mithilfe des Whistleblowers Edward Snowden.

Alle Verbotsversuche sind bisher gescheitert – und die NPD setzt mal wieder zur Verteidigung an. Bild: dpa

BERLIN taz | Vier Monate liegt es zurück, dass der Bundesrat seinen Verbotsantrag der NPD beim Bundesverfassungsgericht einreichte. Jetzt setzt die Neonazi-Partei zur Verteidigung an: Sie übersandte einen 31-seitigen Antrag nach Karlsruhe, mit klarer Forderung: der sofortigen Einstellung des Verfahrens.

Der Verbotsantrag sei wegen „unbehebbarer Verfahrenshindernisse unzulässig“, argumentiert NPD-Anwalt Peter Richter, auch Parteivize im Saarland. Richters Antrag, der der taz vorliegt, zielt vor allem auf die V-Leute-Frage. Zwar haben der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Innenminister der Länder in Testaten versichert, das Verbotsmaterial komme nicht von staatlich bezahlten Spitzeln. Richter hält dies aber für „nicht glaubhaft dargelegt“: Dazu bedürfe es erst der „Einsicht in sämtliche V-Mann-Akten“. Andernfalls sei das Verfahren zu beenden.

Bereits 2003 war ein erster Verbotsversuch gescheitert, da die Ankläger nicht ausschließen konnten, dass die NPD durch V-Leute gesteuert wird. Auf diese Verteidigungsstrategie setzt die Partei nun erneut. Bundeschef Udo Pastörs sagte, unter derzeitigen Umständen müsse das Verfahren beendet werden, sofern „in der Bundesrepublik noch ein Funken Rechtsstaat steckt“.

Nur liefert die NPD in ihrem Antrag keine konkreteren Hinweise darauf, wer noch als V-Mann in der Partei tätig sein könnte. Intern wird mit Sorge auf das Verfahren geblickt. Der Antrag sei diesmal „gründlicher formuliert“, räumt der NPD-Rechtsbeauftragte Frank Schwerdt ein. „2003 gab es grobe Schnitzer, diesmal eher nicht.“

NPD setzt auf Zeit

Derzeit sitzen drei NPD-Strategen – Stefan Lux, Ronny Zasowk, Michael Schäfer – daran, den Antrag zu entkräften. Auch die von Pastörs angeführte Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern sammelt Gegenmaterial: Sie kommt im Antrag besonders schlecht weg. Allein Pastörs taucht elfmal darin auf.

Die NPD setzt nun auch auf Zeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihr bis Ende März eine Frist zur Stellungnahme gegeben. Sollte der jetzige Antrag abgelehnt werden, beantragte NPD-Anwalt Richter eine Fristverlängerung um drei Monate.

Richter hat dafür noch eine weitere Begründung: Es sei nicht auszuschließen, dass die Parteispitze und er selbst weiter „nachrichtendienstlich überwacht“ würden. Eine vertrauliche, interne Kommunikation sei damit „nicht gewährleistet“, ein faires Verfahren nicht möglich. Richter weitet dies sogar auf die NSA aus. Seit bekannt wurde, dass der US-Geheimdienst selbst das Kanzlerinhandy überwachte, bestehe der Verdacht, dass auch die NPD „Ziel von Abhörmaßnahmen“ sei. Richter beantragt deshalb, erst den NSA-Ausschuss des Bundestags abzuwarten – und den NSA-Whistleblower Edward Snowden zu befragen.

Das wird kaum geschehen. Geht aber zumindest der Aufschub durch, könnte sich die Prozesseröffnung verzögern – hinter die Europawahl am 25. Mai. Dort könnte die NPD nach dem Wegfall der Drei-Prozent-Hürde ein oder zwei Mandate ergattern. Für die Verbotsantragsteller ein bedenkliches Szenario: Sie werfen der NPD vor, die demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen, indem sie auf eine rein deutsche „Volkgemeinschaft“ setze. Auch bündele die Partei „antidemokratische Tendenzen“: Ein Viertel ihrer Vorstandsmitglieder seien einschlägig vorbestraft.

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2 Kommentare

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  • Die Wahlplakate der NPD zur EU Wahl beinhalten folgenden Text: „Ausländer raus!“. Verstehen die denn nicht, dass die Europäische Union auf Vereinigung von Mitgliedstaaten und deren Bürgern also jeweils Ausländern basiert?

    Sollte jemand von der NPD in das Europäische Parlament einziehen, würden die Abgeordneten der Europäischen Union die Bundesrepublik Deutschland auslachen. Denn Europäische Union heißt u.a., dass die EU Bürger u.a. Ausländer sich in Deutschland frei bewegen dürfen, arbeiten und leben dürfen. Wähler der NPD, verschwenden ihre Stimmen. Niemand würde NPD wegen solchen Äußerungen in das Parlament rein lassen. Es gibt bestimmte Verträge, worauf die Europäische Union basiert. Gesetze dieser Verträge verbieten jegliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Ausländern!

    Und übrigens, hat NPD jemals gewusst, dass deren Idol und imaginärer Anführer, Adolf H. ursprünglich kein Deutscher war?

    Die Ideen der NPD/NSDAP sind voll von Wiedersprüchen.

    Wo hat NPD ein solches Märchen her, dass es jemandem in Deutschland schlecht geht und dafür ursächlich Ausländer wären? Diesen Vorwand können nur irgend-welche reichen Kapitalinhaber geliefert haben, um niemals z.B. durch höhere Reichensteuern für soziale Gerechtigkeit aufzukommen. Dabei ist Sozialstaatsprinzip eine der obersten Maxime, worauf unser Land aufgebaut ist, und kann eine Umverteilung erzwingen. Zum Wolle der Allgemeinheit, versteht sich.

  • In deren Schreiben argumentieren die Bevollmächtigten der NPD mit Persönlichkeitsrechten etc. Es gibt Einwende gegen den Inhalt des Schreibens von der NPD und Argumente für die Zustimmung zum Verbotsantrag.

     

    Einspruch 1:

    Art. 18 GG besagt: „Wer die Freiheit die Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und der Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“

     

    Einspruch 2:

    Lt. dem Art. 2 GG hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, SOLANGE ER NICHT DIE RECHTE ANDERER VERLETZT UND NICHT GEGEN DIE VERFASSUNGSMÄSSIGE ORDNUNG ODER DAS SITTENGESETZ VERSTÖßT“.

     

    Einspruch 3:

    Die Behauptung / Beschuldigung, dass V-Männer immer noch bei NPD seien, muss nachgewiesen werden. Ansonsten ist sie zu unterlassen.

    Rein theoretisch gesprochen, eine Anwesenheit der V-Männer kann das Verbotsverfahren allein nicht stoppen, sollte so etwas nachgewiesen und deren Aussagen und Taten personifiziert zugeordnet werden. Und auch nur, wenn diese Aussagen und Taten rechtswidrig wären.

     

    Da es bereits im Wahlprogramm der NPD massive Menschenrechtsverletzungen nach Grundgesetz, EMRK und Charta der Grundrechte der Europäischen Union stattfinden, bzw. der Aufruf und Vorschlag dazu; kann die "V-Männer Strategie" im Verbotsverfahren nicht ausschlaggebend sein.