NPD-Verbot: Bundesrat geht voran
Die Länderkammer beschließt, beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag gegen die NPD einzureichen – trotz der juristischen Risiken.
BERLIN taz | Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit einen neuen Anlauf zum Verbot der rechtsextremen NPD beschlossen. Einen entsprechenden Antrag will die Länderkammer beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Von den 16 Ländern enthielt sich nur Hessen der Stimme, weil das Land ein Scheitern in Karlsruhe fürchtet.
„Wir sind davon überzeugt, die NPD ist verfassungswidrig“, sagte die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU). Die Organisation verfolge ihre Ziele in aggressiv, kämpferischer Weise. Sie habe damit den geistigen Nährboden für die Morde der Terrorzelle NSU bereitet. Sie dürfe daher nicht länger als Partei anerkannt und mit Steuergeldern finanziert werden.
Lieberknecht betonte, Grundlage für das Verbotsverfahren bilde eine umfassende Materialsammlung mit Äußerungen hunderter Funktionsträger der NPD. Da kein Material von V-Leuten benutzt worden sei, werde den Anforderungen des Verfassungsgerichts Rechnung getragen.
Erdrückende Beweislage
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit räumte ein, das Verfahren sei nicht frei von Risiken. Die Fakten seien aber mit bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen worden und die Beweislage sei erdrückend. Die Partei wolle die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen. Zugleich appellierte der SPD-Politiker an Bundestag und Bundesregierung, ebenfalls einen Antrag in Karlsruhe zu stellen. „An dieser Stelle brauchen wir die Geschlossenheit und Gemeinsamkeit der Demokraten“, mahnte der SPD-Politiker.
Auch Lieberknecht sagte, Bund und Länder seien gefordert, unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Möglichkeiten konsequent gegen rechtsextremistische Bestrebungen vorzugehen. Der schleswig-holsteinische Regierungschef Torsten Albig sagte: „Wir wehren uns mit rechtstaatlichen Mitteln gegen eine braune Horde, die den Rechtsstaat abschaffen will.“ Die Beweislage gebe es her, diesen Schritt zu wagen.
Die Bundesregierung will erst im kommenden Jahr entscheiden, ob sie ebenfalls einen Verbotsantrag stellen wird.
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