NPD-Verbot: Bundestag stellt keinen Antrag
Der Antrag der SPD-Fraktion, für ein Verbot der NPD vor das Verfassungsgericht zu ziehen, wurde vom Parlament abgelehnt. Zuvor stritten die Parlamentarier darüber.
BERLIN dpa | Der Bundestag wird nicht für ein NPD-Verbot zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion fand am Donnerstag im Parlament keine Mehrheit. Gegen den Antrag stimmten 326 Abgeordnete, dafür waren 211. 40 Parlamentarier enthielten sich.
Angenommen wurde dagegen ein Antrag der Koalitionsfraktionen, der zur Bekämpfung von Rechtsextremismus aufruft. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot zu starten.
Zuvor hatte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann eindringlich für einen solchen Antrag geworben: „Gegen ihre Feinde dürfen sich Demokraten nicht neutral verhalten", sagte Oppermann. Die NPD sei antidemokratisch, antisemitisch, ausländerfeindlich und zum Teil gewaltbereit. Die rechtsextreme Partei dürfe nicht länger auch noch von der staatlichen Parteinfinanzierung profitieren.
Redner von Union und FDP betonten, dass man in der Einschätzung der NPD im Parlament nahezu gleicher Auffassung sei. Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte: „Wir sind uns einig, dass die NPD aus allen Parlamenten verschwinden soll.“ Es gehe hier aber um die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens vor Gericht. Krings hielt der SPD vor, diese hohen Hürden eines Verfahrens „fahrlässig“ zu ignorieren.
Auch Volker Beck von den Grünen mahnte zur Vorsicht. Wenn ein Verbotsverfahren große Chancen hätte, dann würde alle Parlamentarier „mit fliegenden Fahnen Ja sagen“. Aber das Material gegen die Partei werfe nach wie vor Fragen auf, die zunächst seriös und sorgfältig zu klären seien. Es gehe in der Debatte nicht darum, ob man die NPD verbieten will, sondern ob man sie verbieten kann. Ulla Jelpke von den Linken sprach sich dagegen für einen Verbotsantrag des Parlaments aus. „Auschwitz gedenken heißt NPD verbieten“, sagte Jelpke.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Jeder fünfte Schüler psychisch belastet
Wo bleibt der Krisengipfel?
Gespräche in Israel über Waffenruhe
Größere Chance auf Annexion als auf Frieden