NPD-"Antigewalt-Bürgerwehr": Keine Ermittlungen eingeleitet

Im Aufruf zu einer "Bürgerwehr" sehen die Ermittlungsbehörden keinen Rechtsverstoß. Dafür muss die NPD in anderer Sache einen Rückschlag hinnehmen.

Protest gegen die NPD am 24. August in Hellersdorf. Bild: dpa

Der Aufruf des NPD-Landeschefs Sebastian Schmidtke zur Bildung einer „Antigewalt-Bürgerwehr“ in Marzahn-Hellersdorf verstößt nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden nicht gegen das Gesetz. Wie Polizeisprecher Stefan Redlich auf taz-Anfrage mitteilte, habe eine Prüfung der Staatsanwaltschaft ergeben, dass „keine strafrechtliche Relevanz vorliegt“.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft war am Donnerstag nicht zu erreichen. Bei Staatsanwaltschaft und Polizei waren mehrere Anzeigen eingegangen. Unter anderem hatten zwei Grünen-Abgeordnete Strafanzeige gestellt, weil sie in dem Aufruf Volksverhetzung und einen Aufruf zu Straftaten sehen. Schmidtkes Ankündigung, „linke Straftäter“ unter Druck zu setzen und den Bezirk von „Linken“ und „Asylanten“ zu „befreien“, fließe aber in die Beurteilung der Sicherheitslage in Hellersdorf ein, so Redlich.

Was ein geplantes Treffen in Neukölln angeht, muss die NPD aber einen Rückschlag hinnehmen. Die Partei wollte am 14. September in einer Turnhalle an der Innstraße/Ecke Sonnenallee tagen. Die Anfrage sei abgelehnt, sagte Sozialstadtrat Bernd Szczepanski (Grüne) der taz. Die NPD habe nicht fristgerecht nachgewiesen, dass sie erteilte Auflagen erfüllen wird.

Der Bezirk verlangte etwa eine Haftpflichtversicherung, einen Ordnungsdienst und eine Brandwache. Man habe die Halle nun an einen Sportverein vergeben, Szczepanski. Bereits im Juli wollte die NPD in der Halle tagen - und scheiterte schon damals, weil sie die Auflagen nicht erfüllte.

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