NGOs in China: Unter Aufsicht der Staatssicherheit
Unliebsame Aktivitäten der staatsfernen Organisationen sollen unterbunden werden. Betroffen sind auch deutsche Stiftungen.
Der Ständige Ausschuss des Volkskongresses hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Arbeit sämtlicher rund 7.000 ausländischer Nichtregierungsorganisationen (NGO) in China massiv einschränken wird. Dieses Gesetz sieht vor, dass sie künftig der Aufsicht des Ministeriums für Staatssicherheit unterstellt sind und nicht wie bislang dem Ministerium für zivile Angelegenheiten.
Die chinesischen Sicherheitsapparate sind für ihr oft ruppiges und willkürliches Vorgehen bekannt. Zudem müssen die NGOs künftig all ihre Finanzen und Tätigkeiten gegenüber den Polizeibehörden offenlegen, ebenso mit welchen chinesischen Gruppen sie kooperieren.
China wolle damit Aktivitäten verhindern, die gegen „nationale Interessen“ verstoßen oder die „die Staatsgewalt untergraben“, heißt es offiziell zur Begründung. „Das abschreckende neue Gesetz ist ein aggressiver Versuch, die Zivilgesellschaft abzuwürgen“, kritisiert hingegen William Nee von Amnesty International. Nee spricht von einer „unmittelbaren Gefährdung“ sämtlicher unabhängiger Organisationen in China“.
Alle deutschen Organisationen betroffen
Doch nicht nur gegen Menschenrechtsorganisationen, die es seit jeher schwer mit den chinesischen Behörden haben, wendet sich das neue Gesetz, das bereits Anfang 2017 in Kraft treten soll. Allein aus Deutschland sind sämtliche Parteienstiftungen betroffen und rund 200 weitere deutsche Nichtregierungsorganisationen. Die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung etwa engagiert sich im Umweltbereich, die Rosa-Luxemburg-Stiftung unterstützt Organisationen, die sich für bessere Lebensbedingungen der Wanderarbeiter einsetzen. All diese Projekte sind gefährdet.
Bundeskanzlerin Angela Merkel, aber auch Bundespräsident Joachim Gauck haben beide vor der Einführung dieses Gesetzes gewarnt. China sei dabei, Kooperationen der beiden Länder aufs Spiel zu setzen, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesregierung.
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