Mutmaßliche Gruppenvergewaltigungen: Ermittlungsgruppe eingesetzt

Debatte nach Vergewaltigungen am Schlachtensee und im Görlitzer Park: Aus der CDU wird die Schließung des Parks gefordert – Grüne widersprechen.

Blick in die Kuhle im Görlitzer Park

Der Görlitzer Park in Kreuzberg Foto: dpa

BERLIN taz | Fälle von mutmaßlicher Gruppenvergewaltigungen beschäftigen die Berliner Polizei. Wie erst am Donnerstag durch Medienberichte bekannt wurde, soll sich eine derartige Tat bereits im Juni im Görlitzer Park in Kreuzberg ereignet haben. Ein Mann und eine Frau sollen demnach von einer Männergruppe zunächst ausgeraubt worden sein. Anschließend sei die Frau bedrängt und dann vor den Augen ihres Begleiters vergewaltigt worden. Danach waren die Täter geflüchtet.

Schon zuvor bekannt geworden waren sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen gegen drei Mädchen in der Nacht vom 9. auf den 10. Juni am Rande einer Feier von Jugendlichen am Schlachtensee in Zehlendorf. Einige Tage darauf hatte die Polizei Hausdurchsuchungen bei vier tatverdächtigen männlichen Jugendlichen im Alter von 14 bis 19 Jahren durchgeführt.

Dabei seien Datenträger beschlagnahmt und die Verdächtigen nach erkennungsdienstlicher Behandlung wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Die Ermittlungen leitet eine extra eingerichtete Ermittlungsgruppe „Calor“ – spanisch für Hitze –, die mit sechs Beamten beim Landeskriminalamt angesiedelt ist.

Die Polizei hatte zu beiden Fällen keine Pressemitteilungen veröffentlicht. Angaben zu den Verdächtigen macht die Staatsanwaltschaft – zumindest beim Fall Schlachtensee – aufgrund des Alters der Beschuldigten nicht. Nähere Informationen würden den „Zweck eines auf Erziehung und Vermeidung von Stigmatisierung ausgerichteten Jugendstrafverfahrens“ gefährden. Laut einem Bericht der B.Z. sind alle vier deutsche Staatsbürger. Bei dem Fall im Görlitzer Park spricht die Zeitung von „Dealern“ als vermeintlichen Tätern.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verteidigte die fehlende Öffentlichkeitsarbeit der Polizei: Es gehe darum „Ermittlungen nicht zu gefährden“ sowie „Betroffene zu schützen“, denen durch Veröffentlichungen „zusätzliche traumatische Belastungen entstehen“ können, so Landeschef Stephan Weh.

Debatte über Konsequenzen

Der CDU-Abgeordnete Timur Hussein, zugleich Kreisvorsitzender in Friedrichshain-Kreuzberg, forderte anlässlich des Vorfalls im Görlitzer Park ein umfassenden Maßnahmenpaket. Auf Twitter schrieb er: „Park zeitweise abschließen, Security an Eingängen, mobile Polizeistation im Park, weniger Eingänge, komplett umzäunen, konsequente Bestrafung.“

Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Vasili Franco, nannte die Forderungen auf Anfrage der taz „politischen Aktionismus“. Den Park zu schließen, wie die CDU es schon häufiger gefordert habe, sei „keine adäquate Antwort“. Franco verwies auf das bereits vor Jahren erarbeitete Handlungskonzept Görlitzer Park, von dem viele Maßnahmen noch nicht umgesetzt seien und die Anwohner:Innen, die „keine Schließung des Parkes wollen“. Statt „Vergewaltigungen zu instrumentalisieren, um den Park dicht zu machen“ und eine „Rassismusdebatte zu führen“, könne es nur darum gehen, „die Täter zu ermitteln und Strafverfahren einzuleiten“.

GdP-Chef Weh nahm den Bezirk in die Verantwortung. Dieser sollte „irgendwann mal über Maßnahmen wie Sicherheitsdienste nachdenken, da der Ruf nach mehr Polizeipräsenz zur Prävention in dieser Stadt zwar oftmals zu hören ist, das beim Blick auf die vielen Aufgaben aber personell nicht gewährleistet werden kann“.

Tatsächlich ist der Görlitzer Park und der angrenzende Wrangelkiez schon lange im polizeilichen Fokus. Im erste Halbjahr 2023 hat die Polizei hier laut einer Kleinen Anfrage der beiden Linken-Politiker Niklas Schrader und Ferat Kocak 37.000 Einsatzstunden geleistet. Die Anfrage ergab zudem, dass es im ersten Halbjahr zu acht Fällen von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Übergriffe gekommen ist, fünf davon ereigneten sich im Juni.

Auch in der zweiten Jahreshälfte 2022 war es zu acht sexualisierten Übergriffen gekommen. In insgesamt neun der Fälle innerhalb des Jahreszeitraums bestand zwischen den Geschädigten und den Tatverdächtigen eine „zumindest flüchtige Bekanntschaft“.

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