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Mobilitätsdatengesetz kommt voranWissen, wie voll der Bus ist

Noch vor der Sommerpause soll das Mobilitätsdatengesetz durchs Kabinett. Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen mahnen zur Nachbesserung bei den Details.

Bus, Bahn oder Carsharing sollen künftig anbieterübergreifend digital gebucht und bezahlt werden können Foto: stefan zeitz/imago

BERLIN taz | Die Pläne der Bundesregierung für ein Mobilitätsdatengesetz nehmen Form an: Der Entwurf solle noch vor der Sommerpause ins Kabinett kommen, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums auf taz-Anfrage. Das Gesetz ist einer der Bausteine für die Verkehrswende. Es soll unter anderem dazu beitragen, dass Bür­ge­r:in­nen schneller und einfacher ÖPNV-Verbindungen und Verkehrsmittel wie Carsharing-Fahrzeuge oder E-Roller finden und Tickets kaufen können – auch ohne dabei mehrere Apps oder Webseiten nutzen zu müssen.

Bereits vor einem Jahr hatte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) ein Eckpunktepapier vorgelegt. Das war in weiten Bereichen noch vage und sah nur ein paar konkrete Punkte vor. Dazu gehört unter anderem, dass bereitgestellte Daten „offen, ohne Registrierung zugänglich und grundsätzlich kostenlos“ zugänglich sein müssen. Verkehrsunternehmen sollen dazu verpflichtet werden, Daten über die Auslastung ihrer Busse oder Bahnen bereitzustellen – allerdings nur dann, wenn sie diese auch erheben. Es soll eine Behörde bestimmt werden, die Beschwerden entgegennimmt und Verstöße gegen die Vorgaben sanktioniert.

Ursprünglich sollte nach dem Eckpunktepapier bis Jahresende ein Referentenentwurf des Verkehrsministeriums folgen. Doch dem erging es wie der Bahn – er bekam ordentlich Verspätung. Erst im Mai wurde er fertig. Dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird, ist also eher unwahrscheinlich.

Einer der Konflikte ist beispielsweise die Bereitstellung von Echtzeitdaten zur Auslastung des öffentlichen Nahverkehrs. Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen halten diese für zentral, um die Nutzbarkeit des ÖPNV für Bür­ge­r:in­nen zu verbessern. Verkehrsunternehmen wehren sich aber gegen eine Pflicht. Sie argumentieren mit zusätzlichem Aufwand und Geschäftsgeheimnissen. Das Verkehrsministerium plante daher bislang nur eine Pflicht zur Bereitstellung von Auslastungsdaten, wenn diese ohnehin erhoben werden.

Was gilt für Autofahrer:innen?

„Das Mobilitätsdatengesetz ist überfällig“, sagt Marion Jungbluth, Mobilitätsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Es sei ein wichtiger Schritt, damit Bus, Bahn oder Carsharing künftig anbieterübergreifend digital gebucht und bezahlt werden können. Sie fürchtet, dass das Verkehrsministerium den Interessen der Branche nachgeben könnte. „Die Bereitstellungspflicht für Mobilitätsdaten darf nicht aufgeweicht werden, wie es Verkehrsunternehmen und Wirtschaft teilweise fordern. Das würde Innovation verhindern.“

Und auch beim Umgang mit Daten von Privatfahrzeugen sieht Jungbluth Nachbesserungsbedarf. Denn aktuelle Fahrzeuggenerationen erheben eine Vielzahl an Daten: von Sitzeinstellungen über das Fahrverhalten bis zu den Gurtstraffungen, die auf abruptes Bremsen hindeuten. Momentan haben die Hersteller der Fahrzeuge den Zugriff auf diese Daten und geben diese nur in ausgewählten Situationen weiter, zum Beispiel an Behörden oder Versicherungen nach einem Unfall.

Selbst technisch und juristisch versierte Nut­ze­r:in­nen scheitern in der Regel daran, an diese Daten heranzukommen. Das hat etwa die Computerzeitschrift c't vor zwei Jahren in einem Test gezeigt. Hier fordert Jungbluth Änderungen: „Das Mobilitätsdatengesetz muss den Zugriff auf Fahrzeugdaten regeln, sonst behalten die Fahrzeughersteller faktisch die Hoheit über Daten, die den Ver­brau­che­r:in­nen gehören.“

Gleichzeitig sei es wichtig, dass im Gesetz Anforderungen an eine Anonymisierung von Mobilitätsdaten gestellt werden – und so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben werden. Das kann etwa dann relevant werden, wenn in PKWs eingebaute Kameras Aufschluss über den Zustand von Straßen geben könnten. Oder wenn der Verkehrsverbund Daten zur Auslastung der Fahrzeuge erhebt. Privatsphärefreundlich würde das etwa mit Lichtschranken geschehen anstatt mit Methoden, die Fahrgäste tracken.

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