Mobilfunk-Überwachung: Von wegen streng geheim
Behörden sollen künftig Inhaber und PIN eines Handys abfragen können. Auch dann, wenn nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
BERLIN taz | Behörden sollen künftig leichter Zugriff auf die Bestandsdaten von Handynutzern haben. Dazu gehören etwa Name und Adresse vom Inhaber eines Anschlusses, PIN und PUK und auch die IP-Adresse, mit der sich das Telefon ins Internet einbucht.
So sieht es ein Gesetzentwurf vor, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. Am Mittwoch hatte bereits der Innenausschuss das Vorhaben gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion gebilligt.
Bei dem Entwurf handelt es sich um eine nachgebesserte Version, die nicht nur von der Regierungskoalition aus Union und FDP, sondern auch von der SPD mitgetragen wird. Im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung ist vorgesehen, dass bei der Abfrage von „Zugangssicherungscodes“, also etwa einer PIN, ein Richter zustimmen muss. Außerdem sollen die Betroffenen über die Abfrage benachrichtigt werden.
Doch einer der Hauptkritikpunkte bleibt weiter bestehen: „Leider wurden die Abfragemöglichkeiten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht begrenzt, obwohl dies einer expliziten Forderung des Bundesverfasungsgerichts aus dem Vorratsdatenspeicherungsurteil entspricht“, kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.
Ordnungswidrigkeiten sind beispielsweise Falschparken oder Ruhestörung – die Behörden könnten die persönlichen Daten also wegen verhältnismäßig kleiner Delikte anfordern. Schaar bezeichnet den Gesetzentwurf daher als „weiterhin verfassungsrechtlich bedenklich“.
„Hürde für Zugriff zu niedrig“
Dabei sollten mit dem Gesetzentwurf eigentlich Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das hatte im letzten Jahr die Bestandsdatenauskunft nur noch übergangsweise für anwendbar erklärt. Bis zum 30. Juni 2013 hatte das Gericht dem Gesetzgeber Zeit für eine Neuregelung gegeben.
„Die Hürde für den Zugriff auf Daten ist in dem Gesetzentwurf deutlich zu niedrig“, kritisiert Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Grundsätzlich sei zwar kaum etwas dagegen zu sagen, dass Behörden zur Verfolgung von Straftaten Bestandsdaten abfragen könnten, wenn das die Ermittlungen erforderten. Doch das Bundesverfassungsgericht habe eine entsprechende Abfrage nur deshalb nicht beanstandet, weil sie bislang manuell erfolge.
Künftig werden Anbieter mit mehr als 100.000 Kunden aber dazu verpflichtet, eine elektronische Schnittstelle einzurichten, um das Verfahren schneller und einfacher zu machen. Kritiker befürchten, dass die Zahl der Abfragen damit deutlich zunimmt.
Widerspruch aus dem Innenministerium
Darüber hinaus regt sich Kritik daran, dass so viele Behörden Daten abfragen dürfen. Das Gesetz listet nicht nur Staatsanwaltschaften und die Polizei auf, sondern etwa auch die Verfassungsschutzämter und Zollverwaltungen. „Das müsste viel stärker begrenzt werden“, sagt Hülsmann.
Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher der Grünen, kritisiert, „das BKA wie auch andere Polizeibehörden erhalten einen erleichterten, nahezu voraussetzungslosen Zugang auf die Kundendaten der Telekommunikationsprovider.“ Dabei habe das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung genau das verhindern wollen.
Das Bundesinnenministerium widerspricht den Vorwürfen der Datenschützer. „Wir sehen das Gesetz im Einklang mit der Verfassung“, sagte Sprecher Markus Beyer-Pollok. Neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden würden mit der Neuregelung nicht geschaffen.
Aus den Fraktionen kommen keine Signale, dass man den Gesetzentwurf erneut verändern möchte. „Das Bundesverfassungsgericht hat den Bezug auf Ordnungswidrigkeiten nicht beanstandet“, entgegnet etwa Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, auf die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten.
Update: In einer älteren Version des Textes hieß es, dass die Bestandsdatenauskunft bereits 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Diesen Fehler haben wir korrigiert.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
Bis Freitag war er einer von uns
Elon Musk und die AfD
Die Welt zerstören und dann ab auf den Mars
Bankkarten für Geflüchtete
Bezahlkarte – rassistisch oder smart?
Nordkoreas Soldaten in Russland
Kim Jong Un liefert Kanonenfutter
Magdeburg nach dem Anschlag
Atempause und stilles Gedenken
Tarifeinigung bei Volkswagen
IG Metall erlebt ihr blaues „Weihnachtswunder“ bei VW