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Mit Riester zur eigenen ImmobilieKabinett beschließt "Wohn-Riester"

Angesparte und geförderte Altersvorsorge kann laut Kabinettsbeschluss für eine im Inland selbst genutzte Immobilie genutzt werden. Und das Wohngeld wird zum ersten Mal seit acht Jahren erhöht.

Nach fast zwei Jahren Diskussion haben sich Union und SPD auf eine neue Förderung von privatem Wohneigentum im Rahmen der Altersvorsorge verständigt. Bild: dpa

BERLIN dpa Selbst genutztes Wohneigentum kann künftig in die Altersvorsorge einbezogen werden. Das Kabinett beschloss gestern nach zweijährigen Koalitionsverhandlungen den Gesetzentwurf für die Eigenheimrente ("Wohn-Riester"). Demnach kann angesammeltes Geld aus einem "Riester-Vertrag" komplett entnommen werden, um schneller eine Wohnung oder ein Haus für den Eigenbedarf kaufen zu können. Auch die Tilgung von Darlehen soll direkt gefördert werden.

Die neue Wohnförderung wird den Staat knapp eine Milliarde Euro pro Jahr kosten. Teile der Kreditwirtschaft und der Mieterbund hatten die Pläne als zu kompliziert kritisiert und Nachbesserungen gefordert.

Selbst genutztes Immobilienvermögen gehört bisher nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente. "Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt jedoch das mietfreie Wohnen im Alter eine der Geldrente vergleichbare Art der individuellen Altersvorsorge dar", werden die Gesetzespläne begründet.

Nach dem Gesetzentwurf können bis zu 100 Prozent des angesparten, steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens für eine im Inland selbst genutzte Wohnimmobilie verwendet werden. Anders als bisher müssen Berechtigte das Geld nicht vor Beginn der Rente zurückzahlen. Zudem sollen die zur Darlehenstilgung eingesetzten Mittel als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden. Die für Tilgungsbeiträge gewährten Zulagen sollen komplett für die Abzahlung von Darlehen verwandt werden können.

Zusätzlich beschloss das Kabinett gestern, das Wohngeld für Geringverdiener und Rentner zum ersten Mal nach acht Jahren anzuheben. Vorgesehen ist eine Erhöhung um rund 60 Prozent auf im Schnitt 142 Euro. Das sind 8 Euro weniger als bisher angekündigt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

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