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Misshandelte Flüchtlinge in BurbachErste Urteile gegen Wachleute

Das Gericht verurteilt drei Wachleute zu einer Geld- bzw. Bewährungsstrafe. Die Verurteilten seien Teil eines Bestrafungssystems in der Unterkunft gewesen.

Das Gelände des Flüchtlingsheims in Burbach Foto: dpa

Siegen dpa/afp | Im Fall der monatelangen systematischen Misshandlungen in einem Flüchtlingsheim in Burbach hat das Landgericht Siegen am Dienstag erste Urteile gegen Wachleute gesprochen. Wegen mehrfacher Freiheitsberaubung verhängte es Geldstrafen gegen eine Wachfrau und einen sogenannten Sozialbetreuer in Höhe von 900 beziehungsweise 1.200 Euro. Ein 28 Jahre alter Wachmann wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er Flüchtlinge zudem geohrfeigt, geschlagen und getreten hatte.

Um Urteilssprüche gegen die drei geständigen Angeklagten zu beschleunigen, war der Prozess gegen sie vom großen, seit November laufenden Hauptverfahren mit nun noch 25 Angeklagten abgetrennt worden. Dieses wird sich Beobachtern zufolge noch Monate hinziehen.

Die drei nun verurteilten Angeklagten waren laut Gericht Teil eines eigenmächtigen Bestrafungssystems in der Flüchtlingsunterkunft. Vor rund vier Jahren war der Skandal um systematische Misshandlungen und Schikane bekannt geworden. Unter anderem wurden Flüchtlinge bei Verstößen gegen die Hausordnung in ein „Problemzimmer“ gesperrt. In diesen Räumen wurden demnach Flüchtlinge teils für mehrere Tage rechtswidrig eingesperrt, weil sie angeblich gegen die Hausordnung verstoßen hatten.

Die Misshandlungen in der Unterkunft in Burbach waren im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden, die bundesweit Entsetzen auslösten: Das Video zeigte Wachleute, die einen Flüchtling dazu gezwungen haben sollen, sich auf eine mit seinem Erbrochenem verschmutzte Matratze zu legen. Auf den Handyfotos posiert ein Wachmann mit dem Fuß im Nacken eines auf dem Boden fixierten Heimbewohners.

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1 Kommentar

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  • Wow, für die begangenen Taten wäre ein anderes, deutlich höheres Strafmaß angemessen gewesen. Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung sind doch keine Bagatellen.