Misshandlung von Flüchtlingen: Heimleiter gibt Fehler zu
Flüchtlinge wurden in einem Zimmer einer Unterkunft in Burbach eingeschlossen und misshandelt. Vor Gericht übernimmt der Heimleiter die Verantwortung.
dpa | In einem der Prozesse um die monatelangen Misshandlungen in einer Flüchtlingsunterkunft in Burbach im Siegerland hat der angeklagte Heimleiter Verantwortung übernommen. Mit der Einrichtung eines sogenannten Problemzimmers, in das Asylbewerber bei Fehlverhalten gesperrt worden seien, habe er versucht, den fortwährenden Verstößen der Bewohner gegen die Hausordnung Herr zu werden, sagte er am Donnerstag vor dem Landgericht Siegen. Wenngleich er anfangs Flüchtlinge nur separieren und nicht einsperren lassen wollte, habe sich die Situation über die Monate immer mehr verselbstständigt, schilderte er.
In der vom Unternehmen European Homecare betriebenen Notaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen waren zwischen Dezember 2013 und September 2014 immer wieder Asylbewerber eingesperrt, geschlagen und gequält worden. Die Staatsanwaltschaft spricht von systematischen Repressalien und Selbstjustiz.
38 Wachleute, Betreuer und weitere Verantwortliche wurden deshalb angeklagt. Dem Heimleiter kommt aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine Gesamtverantwortung für die systematische Freiheitsberaubung zu. Auch Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung sowie weiteres Personal mit Führungsverantwortung stehen vor Gericht.
Er habe vor vielem die Augen verschlossen und sei auch nicht eingeschritten, als ihm klar geworden sei, dass Menschen auch über mehrere Tage in das Zimmer geschlossen wurden, sagte der 38-jährige Heimleiter nun. Er habe weder die Polizei noch seine Vorgesetzten bei der Betreiberfirma hinzugezogen. „Man will ja nicht so dastehen, als ob man es nicht schafft“, sagte er. Das Ausmaß der Gewalt sei ihm aber nicht klar gewesen. „Ich habe mir nicht vorstellen können, dass die Bewohner in die Zimmer geprügelt wurden“, sagte er. Auch den Einsatz von Pfefferspray, Schlagstöcken oder Handschellen habe er den Wachleuten untersagt.
Zwischenzeitlich habe er auch angeordnet, Flüchtlinge nicht länger einzusperren. Er habe jedoch gewusst, dass das Wachpersonal sich daran nicht gehalten habe. Der gelernte Versicherungskaufmann hatte erstmals eine Leitungsposition inne und keine Berufserfahrung im sozialen Bereich.
Im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis hatten ihm das Gericht und die Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn eine Bewährungsstrafe von maximal eineinhalb Jahren und eine Geldbuße in Höhe von 1.200 Euro in Aussicht gestellt. Am folgenden Prozesstag am Montag sollen Details seiner Angaben vertieft werden.
Allein im parallel laufenden Hauptverfahren sitzen noch 26 Männer und Frauen auf der Anklagebank. Es wird sich noch über Monate hinziehen. Drei geständige Angeklagte – zwei Wachleute und Betreuer – waren in einem weiteren Verfahren im Dezember zu Geldbußen und in einem Fall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Prozesse gegen weitere Beschuldigte stehen noch aus.
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