Mindestlohn: Ortsüblicher Tarif wird Maßstab
Für 4,5 Millionen Arbeitnehmer mehr könnte bald eine Lohnuntergrenze gelten
BERLIN taz Für mehr Arbeitnehmer als bisher soll künftig ein Mindestlohn gelten - allerdings nicht in Form einer generellen Lohnuntergrenze, wie man sie gemeinhin unter einem Mindestlohn versteht. Stattdessen soll es zwei Verfahren geben.
Da wären zunächst die branchenbezogenen Mindestlöhne über das Entsendegesetz. Dieses gilt bereits für die Bauwirtschaft und die Gebäudereiniger. Es besagt, dass Arbeitnehmer nach den ortsüblichen Tariflöhnen bezahlt werden müssen. Ab sofort soll das Gesetz für weitere Branchen gelten, wenn in einer Region mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind. Dazu gehören die Branchen Gebäudebewachung, Entsorgung, Leiharbeit und Post, möglicherweise auch die Friseurbranche, Hotel und Gaststätten sowie der Einzelhandel. Insgesamt betrifft dies laut Minister Müntefering 4,5 Millionen Arbeitnehmer.
Die Aufnahme in das Entsendegesetz müssen die Tarifparteien der Branche spätestens bis zum 31. März 2008 beantragt haben. Über den Antrag befindet zunächst der Tarifausschuss aus je drei VertreterInnen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Einigen sich die Parteien nicht innerhalb von drei Monaten auf einen Mindestlohn, kann das Mindestlohn-Verordnungsverfahren durchgeführt werden, bei dem die Regierung auf Vorschlag des Arbeitsministers entscheidet.
Für Branchen ohne Tarifbindung sind Mindestlöhne ebenfalls möglich, und zwar durch die Neufassung des "Mindestarbeitsbedingungsgesetzes" von 1952. Hierfür entscheidet zunächst ein Hauptausschuss aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern, in welchen Branchen es einen Mindestlohn geben soll. Über die Höhe entscheidet dann ein sechsköpfiger, paritätisch besetzter Fachausschuss. Dessen Empfehlung kann dann von der Regierung als verbindlich erklärt werden - muss aber nicht. Für dieses Verfahren kommen Land- und Forstwirtschaft in Frage, der Gartenbau sowie die Fleischereibranche, so Müntefering.
Keine gesetzliche Regelung wird es zu sittenwidrigen Löhnen geben.
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