Mindestauszahlung bei Lebensversicherung: Private Altersvorsorge schwächelt
Bei Neuabschlüssen von Lebensversicherungen garantieren die Unternehmen den Kund:innen immer weniger. Eine Trendwende ist nicht in Sicht.
Mit dem Garantiezins wird festgelegt, wie hoch die Auszahlungs- oder zu verrentende Summe am Ende der Einzahlzeit mindestens ist. „Nicht zuletzt in Anbetracht der wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Coronapandemie sehen wir derzeit keine Anzeichen für eine spürbare Erholung der Zinsen in naher Zukunft“, sagte der DAV-Vorstandsvorsitzende Herbert Schneidemann.
Die Änderung des Garantiezinses gilt nur für neue Verträge, für alte gilt der bei Abschluss vereinbarte. Je nach Alter der Verträge können das bis zu 4 Prozent sein. Deshalb ist es selten sinnvoll, alte Verträge zu kündigen.
Der Gesetzgeber regelt die maximale Höhe des Garantiezinses, damit Unternehmen Kund:innen nicht mit Versprechen ködern, die sie nicht halten können. Er wird vom Bundesfinanzministerium auf Empfehlung der DAV festgelegt. Neben dem Garantiezins gibt es die jährlich neu festgelegte Überschussbeteiligung, mit der Kund:innen an den Kapitalerträgen beteiligt werden, und über die nur die Unternehmen entscheiden. Bei älteren Verträgen geht sie nicht über den Garantiezins hinaus.
Verbraucherschützer:innen warnen vor Abschluss
Die Versicherungsmathematiker:innen fordern einen neuen Blick auf Garantien. Die würden bislang als Mindestrendite verstanden. „Angesichts der anhaltenden Nullzinsphase ist diese Betrachtung aber nicht mehr sachgerecht und zeitgemäß“, sagte Schneidemann. Vielmehr seien Garantien heutzutage das Sicherheitsnetz für den Fall sehr schlechter Kapitalmarktentwicklungen. Das Garantieniveau dürfe nicht zu hoch sein, um Kund:innen keine Renditechancen zu verbauen. Im Klartext: Durch geringere Garantien wollen sich Versicherer die Möglichkeit verschaffen, riskanter zu investieren – und das Anlagerisiko von sich auf die Kund:innen verlagern.
Verbraucherschützer:innen warnen seit Jahren vor dem Abschluss der Policen, weil davon nur Assekuranz und Vertreter:innen profitieren. Es wird nur der Betrag verzinst, der nach Abzug der meist hohen Kosten etwa für Verwaltung und Provision übrig bleibt. Deswegen müssen Kund:innen bei niedrigen Zinsen damit rechnen, dass sie angesichts der Inflation weniger bekommen, als sie einzahlen. Die Versicherer verkaufen deshalb gerne Lebens- oder Rentenversicherungen auf Aktienbasis. Hier tragen Kund:innen das Kapitalmarktrisiko alleine oder müssen für Absicherungen viel Geld bezahlen.
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