piwik no script img

Mietenvolksentscheid BerlinFehler beheben verboten

Die Initiative Mietenvolksentscheid darf ihren Gesetzesentwurf nicht korrigieren. Nun entscheidet sie, ob sie mit der SPD über ein gemeinsames Gesetz verhandeln soll.

Über 40.000 gültige Unterschriften hatte die Initiative gesammelt. Foto: dpa

Sie hatten es gut gemeint: Die Initiative für den Mietenvolksentscheid wollte Änderungen an ihrem Gesetzesentwurf vornehmen, um die Folgekosten eines möglichen Entscheids zu reduzieren und handwerkliche Fehler auszugleichen. Doch die Landeswahlleiterin machte diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung: In einem jetzt bekannt gewordenen Schreiben vom 9. Juli lehnt Petra Michaelis-Merzbach einen Großteil der vorgeschlagenen Änderungen ab. Begründung: Die Änderungen würden zu stark in „Kernregelungen des Gesetzes­entwurfs“ eingreifen; dies sei rechtlich nicht zulässig.

Damit lehnt die der Senatsverwaltung für Inneres unterstellte Behörde auch jene Änderungen ab, die auf Kritik aus der Stadtentwicklungverwaltung hin vorgeschlagen wurden. So sieht der Entwurf etwa vor, dass Eigentümer unrentabler Sozialwohnungen diese an städtische Wohnungsbaugesellschaften verkaufen dürfen, auch wenn der Preis dieser Wohnungen deutlich über dem Verkehrswert liegt. Eine Regelung, die Vermieter statt Mieter begünstigt und deswegen auf Kritik stieß – diese auszuräumen ist der Initiative nun nicht mehr möglich.

Entscheidung im Parlament

Zumindest nicht, bis der Gesetzesentwurf per Volksentscheid verabschiedet wurde: Danach kann das Abgeordnetenhaus das Gesetz wie jedes andere auch ändern. Darauf, sagt der Volksentscheidssprecher Rouzbeh Taheri, vertraue das Bündnis nun: „Alle Fraktionen haben versichert, dass sie die Änderungen richtig finden – es gibt also keinen Grund, warum sie diese später nicht per Abstimmung vornehmen sollten.“ Insofern stelle die Ablehnung kein großes Problem für die Initiative dar. „Wir teilen zwar die Begründung nicht. Aber wir werden um diese Frage keinen Streit vom Zaun brechen“, so Taheri. Gleichzeitig steht die Initiative vor einer anderen, wegweisenden Entscheidung: Beim Aktiventreffen am gestrigen Dienstagabend sollte abgestimmt werden, ob das Bündnis offiziell Verhandlungen mit der SPD aufnimmt oder nicht. Gespräche zwischen Vertretern des Volksentscheids und führenden Berliner SPD-Politikern gibt es schon seit einigen Wochen. Zur Tendenz der Initiative in dieser Frage wollte Taheri sich am Dienstagnachmittag nicht äußern. „Grundsätzlich gilt, dass es uns auf unsere Inhalte ankommt und nicht darauf, auf welchem Weg wir sie umsetzen“, sagt der Sprecher.

Senat will sich bewegen

Aus Senatskreisen hieß es am Dienstag, man sei in den Gesprächen bisher „gut vorangekommen“ und würde es bedauern, wenn die Initiative sich gegen eine Fortsetzung entscheiden würde. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hatte im taz-Interview unlängst versichert, der Senat werde sich auf die Initiative zu bewegen.

Ein Kernanliegen des Volksentscheids, nämlich die Umwandlung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts, wodurch diese nicht mehr gewinnorientiert arbeiten dürften und außerdem mehr Mitbestimmung für die Mieter möglich wäre, hat der Senat bisher allerdings stets als rechtlich nicht machbar zurückgewiesen.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • So ist die Regelung. Die Leute haben für das Unterschrieben, für das Sie unterschrieben haben.

     

    Wenn man es ändert, sind die Unterschriften Ungültig.

     

    Stellen Sie sich mal vor, jemand nähme einen Vertrag den Sie unterschrieben haben, radiert den Text weg, und schreibt was anderes hin. So läuft das nicht.

  • Wenn der Staatsfilz den Volksabstimmungsinitiativen nicht die gleichen Rechte zubillige, ihre Gesetzentwürfe zwischen der ersten und zweiten Stufe (Lesung) zu korrigieren, wie es im Parlament üblich ist, dann werden die politischen Auseinandersetzungen gezwungenermaßen wieder härter.

    Es gibt viele Hinweise darauf, dass die herrschenden Oligarchen im Vorfeld der bevorstehenden Wirtschafts- und Finanzkrise Demokratie und Rechtsstaatlichkeit opfern wollen.