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Megaupload-Gründer vs. USARückschlag für Kim Dotcom

Das FBI muss sich im Fall des Megaupload-Gründers Kim Dotcom nicht in die Akten schauen lassen. Das hat ein neuseeländisches Gericht entschieden.

Kim Dotcom, hier umgeben von Frauen bei der Präsentation seines neuen Portals „Mega“, hat Ärger mit der Justiz. Bild: reuters

AUCKLAND dpa | Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom, der gegen seine Auslieferung in die USA kämpft, hat einen juristischen Rückschlag erlitten. Ein Berufungsgericht im neuseeländischen Auckland kassierte am Freitag ein Urteil, mit dem die US-Bundespolizei FBI zur Herausgabe umfangreicher Beweise gegen den aus Deutschland stammenden Internet-Unternehmer verpflichtet wurde. US-Ankläger wollen dem in Neuseeland lebenden Dotcom wegen Urheberrechtsverletzungen bei der Datenplattform Megaupload den Prozess machen.

Das Gericht urteilte, dass die US-Behörden ihren Auslieferungsantrag zwar gegenüber dem zuständigen Gericht mit Fakten untermauern müssten. Sie müssen jedoch nicht der Verteidigung alle Beweise zur Verfügung stellen. Das Auslieferungsverfahren würde an Wirksamkeit verlieren, wenn Verdächtige berechtigt wären, umfassende Akteneinsicht zu nehmen, argumentierte das Gericht. Ein Gericht könne erwarten, dass der antragstellende Staat „seine Verpflichtungen an Objektivität und Treu und Glauben“ erfüllt habe.

Die Anwälte des 39-Jährigen Dotcom und seiner hatten argumentiert, Akteneinsicht zu benötigen, um sich auf das Auslieferungsverfahren gegen ihren Mandanten vorbereiten zu können. Sie hatten unter anderem Einsicht in E-Mails verlangt. Sie erwägen nun, vor das Oberste Gericht Neuseelands zu ziehen.

Dotcom, der in Deutschland unter seinem ursprünglichen Namen Kim Schmitz bekannt wurde, wird vorgeworfen, mit Megaupload massive Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Der Schaden für Urheber soll laut US-Ermittlern bei einer halben Milliarde Dollar liegen. Die US-Behörden hatten die Plattform Anfang 2012 vom Netz genommen und die Auslieferung Dotcoms und drei seiner Mitarbeiter gefordert. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.

In Neuseeland sorgte der Fall zudem für innenpolitische Turbulenzen, weil der Unternehmer während der Ermittlungen gesetzeswidrig vom Geheimdienst überwacht wurde. Dotcom startete unterdessen in diesem Jahr seine nächste Datenplattform Mega.

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2 Kommentare

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  • J
    jojo

    hmm, nicht das mir kim dotcom am herzen läge, aber ausgeliefert wird im zweifelsfall ohne akteneinsicht, weil sonst das verfahren an wirksamkeit verliert? tolle wurst, haha

  • R
    reblek

    "Das Auslieferungsverfahren würde an Wirksamkeit verlieren, wenn Verdächtige berechtigt wären, umfassende Akteneinsicht zu nehmen, argumentierte das Gericht." - Es ist schließlich schon unverschämt genug, wenn sich jemand, der ausgeliefert werden soll, einen Anwalt nimmt.