Maßnahmen gegen Streunerkatzen: Kastration oder Ausgangssperre
Rund zwei Millionen streunende Hauskatzen sollen in Deutschland leben. Der neue Tierschutzbericht drängt auf eine Kastrationspflicht für Freigängertiere.
Die Bild berichtete am Donnerstag zuerst darüber, nachdem das Bundeskabinett am Mittwoch den Tierschutzbericht 2015 beschlossen hatte. Darin wird auf eine Änderung des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2013 eingegangen – damals wurde eine sogenannte Verordnungsermächtigung für die Landesregierungen eingefügt.
Wenn davon Gebrauch gemacht werde, entspreche die Regelung „de facto einer Kastrationspflicht für Haus- und Hofkatzen mit Freigang“, heißt es in dem neuen Tierschutzbericht. „Ferner können die Länder eine Kennzeichnung und Registrierung der in den betroffenen Gebieten gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorschreiben.“
Für eine Kastrations- und Registrierpflicht setzen sich auch Tierschützer ein. Die Tierrechtsorganisation Peta sieht sie „als wichtige Maßnahme gegen die Katzenüberpopulation und zur Eindämmung des Leids heimatloser Katzen“. In etlichen Gemeinden gibt es bereits eine solche Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht, vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wie aus einer Übersicht von Peta mit Stand August 2015 hervorgeht.
Allein in Hessen sollen 400.000 Streunerkatzen leben
In Hessen wurde im Sommer dieses Jahres über das Thema diskutiert. Viele Kommunen verzichten dort auf die Kastrationspflicht, obwohl nach Einschätzung des Landestierschutzverbandes allein in Hessen 400.000 bis 500.000 wilde oder halbwilde Katzen leben.
„Katzen ohne menschliche Obhut und Versorgung erfahren häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden in teilweise erheblichem Ausmaß, da es sich um Tiere einer domestizierten Art handelt, die nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst sind“, erläutert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in dem Tierschutzbericht.
Tierschützer schätzen die Zahl streunender Hauskatzen auf bundesweit zwei Millionen. Verlässliche Zahlen zur Zahl herrenloser, verwilderter Katzen in Deutschland gebe es zwar nicht, führt das Ministerium aus. Jedoch deuteten zahlreiche Berichte etwa von Kommunen, Behörden oder Tierschützern darauf hin, dass das Problem zunehme. Da es regionale Unterschiede gebe, sollten die einzelnen Bundesländer entscheiden, ob es zu entsprechenden Schritten komme.
Voraussetzung sei, dass andere Maßnahmen nicht ausreichen. „Daneben kann auch die Aufklärung von Katzenhaltern und das Hinwirken auf eine freiwillige Beschränkung des Auslaufs oder auf eine freiwillige chirurgische oder medikamentelle Unfruchtbarmachung ein erster Schritt vor etwaigen Regelungen in einer Verordnung sein“, heißt es in dem Bericht.
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