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Maskenpflicht im FreienNimm zwei!

In Bremen gilt die Maskenpflicht zum Teil auch draußen. Das könnte in nasskalten Monaten kontraproduktiv sein, da feuchte Masken schlechter schützen.

Einsam versucht eine Alltags-Maske auf dem Bremer Markt ein Virus zu fangen Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

BREMEN taz In Bremen gelten dieselben Regeln zur Eindämmung der Pandemie wie überall in Deutschland. Weil die Infektionszahlen aber im Vergleich zur Einwohner*innenzahl besonders hoch sind, gibt es zusätzliche Verordnungen. Eine davon ist die Maskenpflicht im Freien in stark frequentierten Bereichen wie Innenstadt und Viertel. Diese wurde am Montag bis Ende des Monats verlängert.

Doch die Maßnahme könnte sich in den nassen Wintermonaten als kontraproduktiv erweisen. Denn es ist erwiesen, dass feuchte Masken die Viren nicht so gut zurück halten wie trockene, weswegen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt, eine – etwa auch durchs Sprechen – durchfeuchtete Maske zu wechseln. Das bedeutet, dass eine feuchte Maske vor dem Eintritt ins Geschäft ausgetauscht werden müsste, damit sie drinnen wirksam schützen kann.

Das empfiehlt auf Nachfrage der taz auch Hajo Zeeb, Leiter der Abteilung Prävention und Evaluation am Bremer Leibniz Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie. Die Masken seien auch im Freien sinnvoll, sagt Zeeb, wenn sich dort viele Menschen auf engem Raum aufhielten, aber die Wirksamkeit nehme ab, wenn sie feucht würden. „Daher am besten immer zwei dabei haben.“

Nur: Das macht kaum jemand, wie sich in der Innenstadt beobachten lässt. Und anders als im Viertel mit seinen engen Gehwegen herrscht dort noch nicht einmal Gedränge.

Eine Sprecherin der Innenbehörde sagte, durchfeuchtete Masken „sollen selbstverständlich gewechselt werden“. Sinnvoll sei die Maskenpflicht im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.

Maskenpflicht auch in den Schulen

Eine Maskenpflicht gilt in Bremen auch in den weiterführenden Schulen, seit den Herbstferien müssen Schüler*innen der Oberstufe und an berufsbildenden Schulen diese auch in den Klassen- und Fachräumen tragen.

Dass Schulen und Kindertagesstätten geöffnet bleiben, hatte die Bildungssenatorin am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung mit den Elternvertretungen und dem Landesverband der Kinder- und Jugendärzt*innen verteidigt. „Schulen und Kitas in Deutschlands gehören nicht zu den herausstellbaren Settings oder Umständen, die das Infektionsgeschehen prägen, auch wenn einzelne Ausbrüche an Schulen bekannt sind“, heißt es darin.

Eigentlich sollten nach den Sommerferien mit Stichproben an Beschäftigten in Schulen und Kindertagesstätten die Ansteckungsgefahr dort evaluiert werden. Doch diese im Juni beschlossene Maßnahme wurde nie umgesetzt, auch die Stichproben in Pflegeeinrichtungen finden nicht mehr statt. „Dafür sind die Kapazitäten nicht mehr vorhanden“, sagt der Sprecher der Gesundheitsbehörde.

Nach Angaben der Bildungssenatorin wurden zwischen Sommer- und Herbstferien in den 83 öffentlichen und privaten Grundschulen der Stadt 14 Kinder und 10 Lehrkräfte oder Betreuende positiv getestet. Derzeit seien mit Stand vom 30. Oktober kein Kind und nur zwei Pädagog*innen positiv getestet.

In den 81 weiterführenden und berufsbildenden Schulen waren es im gleichen Zeitraum 107 Jugendliche und 16 Lehrkräfte oder Betreuende. Aktuell seien es 40 Jugendliche und eine Lehrkraft. In den 435 Kitas der Stadt Bremen sind seit den Sommerferien 16 Kinder und 29 pädagogische Kräfte positiv getestet worden.

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