Maskendeals während Corona-Pandemie: Verfahren gegen Unionsfraktionschef Jens Spahn eingestellt
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sieht mit Blick auf Spahns fragwürdige Maskendeals „keine zureichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat“.
Foto: Michael Kappeler/dpa
afp/taz | Das Verfahren gegen Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) wegen Maskenkäufen in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister ist eingestellt worden. Die strafprozessuale Anfangsverdachtsprüfung habe „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Montag mit. Das Verfahren sei daher ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt worden.
Seit Anfang Juni 2025 seien bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden mehr als 170 Strafanzeigen gegen Spahn eingegangen, insbesondere wegen Vorteilsannahme und Untreue, hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft weiter. Aufgrund von Spahns Immunität seien diese zunächst als Prüfvorgänge erfasst worden.
Für die Prüfung habe die Generalstaatsanwaltschaft den Bericht der Sachverständigen Margaretha Sudhof sowie die Berichte des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags beigezogen. Die Berichte seien in strafrechtlicher Hinsicht ausgewertet worden, insbesondere im Hinblick auf die Direktvergaben, die Beauftragung eines Logistikunternehmens sowie das sogenannte Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsministeriums.
Milliarden Masken für die Tonne
Das Ministerium hatte zu Beginn der Coronapandemie im Frühjahr 2020 unter Spahns Leitung 5,8 Milliarden Schutzmasken für insgesamt 5,9 Milliarden Euro eingekauft. Vor allem im Bericht der später vom damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzten Sonderbeauftragten Sudhof wurde das damalige Vorgehen scharf kritisiert.
In dem Bericht wird Spahn unter anderem vorgeworfen, bei den Milliardenaufträgen überteuerte Einkäufe befördert, ihm nahestehende Menschen bevorzugt und Bedarfsprüfungen außer Acht gelassen zu haben. Spahn weist all dies zurück.
Von den 5,8 Milliarden Masken wurden laut Bundesrechnungshof gerade mal 30 Prozent verteilt. Der überwiegende Rest wurde demnach nie gebraucht – und war irgendwann auch nicht mehr zu gebrauchen. „Zur Wahrheit gehört, dass 3,4 Milliarden Masken vernichtet werden mussten“, sagte Oliver Sievers, der für den Rechnungshof die Deals des Ex-Ministers untersucht hat, im Dezember bei einer Anhörung der Corona-Enquetekommission des Bundestages.
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