Marokkos Justiz ermittelt gegen Aktivistin: Lebenslang für Lebensretterin?
Gegen die Spanierin Helena Maleno wird in Marokko ermittelt – die Aktivistin half Flüchtlingen in Seenot. Nun steht sie erneut vor Gericht.
Am 27. Dezember stand sie erstmals vor dem Ermittlungsrichter in Tanger. Für den heutigen Mittwoch ist sie erneut vorgeladen. „Ich werde Dokumente vorlegen, die beweisen, dass ich für unterschiedliche NGOs tätig bin und nichts mit Schlepperorganisationen zu tun habe“, erklärte Maleno.
Was die Aktivistin am meisten verwundert: Die Ermittlungen in Marokko gehen auf ein polizeiliches Dossier aus Spanien zurück. Dort ermittelte die Sondereinheit für illegale Einwanderung der Nationalpolizei mit Unterstützung der europäischen Grenzschutzagentur Frontex seit 2012 gegen die Aktivistin. Die spanische Staatsanwaltschaft sah jedoch keine kriminellen Motive und stellte die Ermittlungen 2017 ein.
Marokko hatte während der polizeilichen Untersuchungen Amtshilfe geleistet und das Telefon Malenos abgehört. 2015 verlangten die Marokkaner Akteneinsicht. Nun nutzt die marokkanische Justiz das Dossier von damals für eigene Ermittlungen. Unklar ist jedoch, wer die Akten ausgehändigt hat. „Eines steht fest: Die Unterlagen wurden nicht über den regulären Amtsweg weitergeleitet“, erklärt Malenos Anwältin Gema Fernández. Dieser sieht vor, dass ein spezieller Richter an der Botschaft seinen Kollegen im jeweiligen anderen Land um Akten bittet. Von dort geht die Anfrage an die jeweilige Justiz. Die Behörden in Spanien wüssten aber nichts von einem solchen Vorgang, sagt Fernández. Die Vermutung liege deshalb nahe, dass die Akten unter der Hand von Polizei an Polizei gingen.
Es gehe darum, „Solidarität zu kriminalisieren“
„Die spanische Polizei versucht mit Hilfe der marokkanischen Justiz ein Exempel zu statuieren“, sagt Maleno. Es gehe darum, die „Solidarität zu kriminalisieren“ und andere davon abzuhalten, „Leben auf dem Mittelmeer zu retten“. Allein 2017 ertranken über 3.000 Menschen bei ihrer Flucht über das Mittelmeer.
„In den weitergeleiteten Akten werde ich als führende Schleppern bezeichnet“, sagt sie. Kommt es bei Schlepperaktionen zu Toten, verschärft dies nach marokkanischem Recht den Tatbestand der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Höchststrafe ist dann lebenslänglich. Maleno könnte zur Last gelegt werden, dass einige Boote, auf die sie in Anrufen aufmerksam machte, nicht gerettet werden konnten.
Die mehrfach mit Preisen ausgezeichnete Maleno war schon öfter Angriffen ausgesetzt. Im Sommer 2017 wurde ihr ein Foto einer geladenen Pistole zugeschickt. „Wir raten Ihnen zu schweigen oder Sie werden sterben. Sie sind unbequem für die Behörden“, stand darauf zu lesen. Maleno hatte damals die unrechtmäßigen polizeilichen Abschiebungen am Grenzzaun in Melilla kritisiert.
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