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Manning darf nicht nach AustralienWhistleblower unerwünscht

Chelsea Manning wurde die Einreise nach Australien verweigert. Grund dafür soll ihre Haftstrafe sein. Sie wird nicht zum ersten Mal ausgeladen.

Die Whistleblowerin Chelsea Manning wurde verurteilt – Australien will sie daher nicht im Land haben Foto: ap

Canberra/Berlin ap/taz | Whistleblowerin Chelsea Manning ist die Einreise nach Australien für mehrere geplante Vorträge verweigert worden. Die australische Regierung habe eine entsprechende Absichtserklärung ausgestellt, teilte Mannings Tourplaner Think Inc. am Donnerstag mit. Die Gruppe rief Unterstützer der früheren US-Geheimdienstlerin auf, den neuen Einwanderungsminister David Coleman zum Einlenken zu bewegen.

„Think Inc. glaubt, dass Ms. Manning das Recht auf Äußerung und politische Meinung hat, ein Recht, das die Grundlage für eine freie und demokratische Gesellschaft und für fundamentale Menschenrechte bildet“, ließ die Firma verlauten.

Am Sonntag sollte Manning im Rahmen des Antidote-Festivals in Sydney sprechen, später waren Auftritte in Melbourne, Brisbane und auch in Neuseeland geplant. Dort forderte die konservative Oppositionspartei National Party die Regierung auf, ein Visum für Manning ebenfalls abzulehnen.

Die Transfrau war 2010, damals noch bekannt unter dem Namen Bradley Manning, als Ex-Analystin der Militärgeheimdienste festgenommen worden. Sie wurde verurteilt, mehr als 700.000 Dokumente an die Plattform Wikileaks weitergegeben und damit enthüllt zu haben. Die Haftstrafe lag bei 35 Jahren, Ex-Präsident Barack Obama begnadigte Manning zum Ende seiner Präsidentschaft.

Viele Türen schließen sich für Chelsea Manning

Der neue Premierminister Australiens, Scott Morrison, sagte am Donnerstag, die Entscheidung in der Sache liege beim Innenminister. Dessen Behörde gab bekannt, individuelle Fälle nicht zu kommentieren. Wer das Land als Ausländer betrete, müsse aber gewisse Anforderungen erfüllen, darunter etwa, nicht im Vorstrafenregister erwähnt zu sein oder keine Gefahr für die Gemeinschaft darzustellen.

Bereits 2017 hatte Kanada der Aktivistin die Einreise verweigert. Die Straftaten, für die sie verurteilt worden war, seien nahe an der Definition für Staatsverrat, der in Kanada mit mindestens zehn Jahren Gefängnis bestraft werde, wurde damals argumentiert.

Auch die Harvard Universität versperrte Manning letztes Jahr ihre Tore, obwohl sie ursprünglich zu einem „Visiting Fellow“ ernannt werden sollte. Nachdem der damalige CIA-Chef Mike Pompeo (jetzt US-Außenminister) einen Auftritt wegen der Verleihung abgesagt hatte, ruderte die Elite-Uni zurück und nannte die Einladung Mannings einen „Fehler“.

Andere Länder haben Chelsea Manning einreisen lassen. Als sie im Mai zur re:publica in Berlin kam, wurde sie unter tosendem Applaus begrüßt.

„Wir werden eine Lösung finden“

Amnesty International warf der australischen Regierung vor, Manning zum Schweigen bringen zu wollen. Sollte Canberra nicht nachgeben, werde damit die Botschaft ausgesendet, Redefreiheit werde von der Regierung nicht wertgeschätzt.

Anwalt Greg Barns, der bereits Wikileaks-Gründer Julian Assange verteidigte, sagte, in der Vergangenheit seien Menschen mit krimineller Vorgeschichte ins Land gelassen worden. Niemand gehe zudem ernsthaft davon aus, dass Manning ein Risiko für die australische Gemeinschaft sei.

„Wir werden eine Lösung finden“, sagte Chelsea Manning dem Guardian Australia. Sie ist zuversichtlich, dass die Tour doch noch zustande kommen wird.

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1 Kommentar

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  • Der Grund ist die Vorstrafe, Länder wie Kanada oder Australien verweigern die Einreise wenn man auf die Nachfrage nach Vorstrafen mit ja antwortet oder wenn bekannt ist, dass die Person vorbestraft ist.

    Und die nehmen auch nach § 57 BZRG Einblick ins Zentralregister, ist man Vorbestraft und möchte doch einreisen muss eine Einzelfallentscheidung beantragt werden, für einen Kollegen von mir müssen wir in Kanada immer angeben, das ohne ihn ein erfolgreicher Abschluss des Projekts nicht möglich ist.

    Und natürlich konnte Manning hier einreisen, wir fragen nämlich nicht nach...