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Mann fährt Frau und Kinder totKein Führerscheinentzug nach tödlichem Unfall

Im Oktober 2024 wurden eine Frau und zwei Kinder auf einem Gehweg von einem Auto erfasst und getötet. Nun hat der Prozess in Esslingen begonnen.

Der Tatort. Esslingen, 22. Oktober 2024 Foto: sdmg/dpa

Aus Esslingen

Jürgen Brand

Vor dem Amtsgericht im baden-württembergischen Esslingen hat in dieser Woche ein Prozess um einen jener Verkehrsunfälle begonnen, die in den vergangenen beiden Jahren immer wieder bundesweit für Entsetzen, manchmal auch für wilde Spekulationen gesorgt haben: Ein Auto erfasste auf dem Gehweg Fußgänger und tötete sie. Konkret geht es in Esslingen um einen Unfall im Oktober 2024. Die Opfer: eine 39 Jahre alte Mutter und ihre beiden kleinen Söhne, drei und sechs Jahre alt.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Fahrer der fahrlässigen Tötung in drei tateinheitlichen Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung. Letzteres, weil der Fahrer eines an einer Ampel wartenden Fahrzeugs durch umherfliegende Teile verletzt worden war. Für die Staatsanwältin steht fest, dass der Fahrer Gas- und Bremspedal verwechselt hat. Die Verteidigung macht dagegen technische Mängel geltend, der SUV soll plötzlich von allein beschleunigt haben. Zunächst sind mindestens vier weitere Verhandlungstage angesetzt.

Der Prozess beginnt an einem typischen Nicht-Wintertag im Neckartal, nicht richtig kalt, überhaupt nicht warm. Auf dem gepflasterten Hof vor dem Eingang zum Amtsgericht warten ein Kamerateam, Fotografen, schreibende Journalistinnen und Journalisten auf gesprächsbereite Verfahrensbeteiligte: Angehörige, Vertreter der Nebenkläger. Vereinzelt findet sich jemand, allzu viele sind es nicht. Wer ins Gebäude will, muss geduldig Schlange stehen. Keine Taschen, keine Handys, Kontrollen wie am Flughafen, inklusive Abtasten. Auf die Frage, ob das inzwischen immer gemacht werde, antwortet einer der Justizmitarbeiter knapp: „Immer öfter.“

Die Esslinger Amtsrichterinnen und -richter urteilen in einem herrschaftlichen und geschichtsträchtigen sanierten Gebäude. Den großen, hohen, hellen Saal 1 schmückt ein barockes Deckengemälde mit dem Titel „Das gute Regiment der Stadt Esslingen“. Der Kontrast zu den Ereignissen, die direkt darunter manchmal auch bis in brutale Details erörtert werden, könnte kaum größer sein. Als einer der Zeugen an diesem Tag auf Nachfragen Einzelheiten zum Zustand der Unfallopfer beschreiben muss, brechen die Angehörigen in Tränen aus. Die Sitzung muss unterbrochen werden.

Fast alle Plätze im Verhandlungsaal belegt

Im Saal sind die meisten Plätze besetzt mit Angehörigen, Freunden und Bekannten der Betroffenen, Mitarbeitenden von Anwaltskanzleien, vereinzelt damals beteiligte Einsatzkräfte, noch weniger Dauerbesucher von Verhandlungen, die es an vielen Amts- und Landgerichten gibt. Und für Esslinger Verhältnisse viele Medienvertreter.

Einige wenige Stühle bleiben frei. Gegenüber an der anderen Saalseite sitzt erhöht die Richterin, rechts der Beschuldigte mit seinem Anwalt, links die Staatsanwältin und ein Gutachter, ganz links dahinter die drei Nebenkläger mit ihren Anwälten und einer Italienisch-Dolmetscherin. Nebenkläger sind der Ehemann und die Eltern der getöteten Frau. Sie haben Frau und Söhne, Tochter und Enkelkinder verloren.

Die Anklageschrift beschreibt das Geschehen an jenem trockenen, hellen Herbstnachmittag sachlich nüchtern: Der Beschuldigte sei mit seinem Fahrzeug auf der einstigen Bundesstraße, einer geraden, übersichtlichen Strecke unterwegs gewesen. 50 km/h war damals dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Laut Staatsanwaltschaft näherte sich der angeklagte Stuttgarter einer schon seit 30 Sekunden Rot zeigenden Ampel mit einer Geschwindigkeit von 62 km/h.

An der Ampel warteten bereits Fahrzeuge. Dann habe der Fahrer Gas- und Bremspedal verwechselt, das Fahrzeug beschleunigte rapide. Um den Zusammenstoß mit den wartenden Fahrzeugen zu vermeiden, sei der Fahrer nach rechts auf den Gehweg ausgewichen, wo die Mutter mit ihren Kindern lief. Laut Anklage betrug die Kollisionsgeschwindigkeit 98 km/h. Bei einer Ausweichbewegung nach links über die freie Gegenfahrbahn und den angrenzenden Bereich wäre lediglich Sachschaden entstanden. Das Fahrzeug sei laut einem Gutachten in einem technisch einwandfreien Zustand gewesen.

Der Beschuldigte äußert sich an diesem ersten Verhandlungstag nicht, das überlässt er seinem Verteidiger. Der verliest eine persönliche Erklärung des Beschuldigten an die Angehörigen. Darin drückt er sein tief empfundenes Mitgefühl aus. Er habe in den vergangenen Monaten seit dem Unfall immer wieder versucht, Worte zu finden. Aber nichts, was er sage, könne den Verlust lindern oder ungeschehen machen.

Zwischen dem Beschuldigten und den Angehörigen der Opfer hatte es seit dem tödlichen Unfall keinerlei Kontakt oder Verständigungsgespräche gegeben. Das wurde auch bei den Vernehmungen von zwei Polizeibeamten und einer -beamtin an diesem Nachmittag wiederholt thematisiert: Weder am Unfallort noch später beispielsweise bei einem Telefongespräch habe der Beschuldigte sich nach den Opfern oder den Angehörigen erkundigt, lediglich einmal von einer „schlimmen Sache“ gesprochen. Das sei „verstörend“ gewesen, sagte einer der Beamten.

Angeklagter hat immer noch seinen Führerschein

Gleich zu Beginn des Prozesses äußerten alle drei Nebenklagevertreter ihr Unverständnis darüber, dass dem Beschuldigten nicht nach §111a der Strafprozessordnung die Fahrerlaubnis entzogen worden sei. Das geschieht in der Regel beispielsweise nach Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Unfallflucht, um die Allgemeinheit zu schützen. Es müssen also „dringende Gründe“ dafür vorliegen. In diesem Fall hatten Blutuntersuchungen direkt nach dem Unfall keine Hinweise auf Alkohol oder Drogen ergeben.

Der Beschuldigte zeigte sich auch insofern kooperativ, als er Handy und Passwort dafür sofort aushändigte. Die Nebenklage beantragte unter Hinweis auf eine frühere Alkoholabhängigkeit des Beschuldigten weitere Untersuchungen und den Entzug der Fahrerlaubnis. Die Verteidigung verwies auf die Ergebnisse der Blutuntersuchung und wies Teile des Antrags als Spekulation zurück. Man habe erst einmal zu klären, wie sich der Unfall überhaupt zugetragen habe. Die Richterin nahm den Antrag entgegen, ohne darüber zu entscheiden.

Unter den Zeugen war auch ein Polizeibeamter, der im Juni 2024 – also rund vier Monate vor dem Esslinger Unfall – mit der Aufnahme eines tödlichen Verkehrsunfalls im nahen Nürtingen befasst gewesen war. Dort hatte ein 54-jähriger SUV-Fahrer eine Fußgängergruppe erfasst. Zwei junge Frauen waren dort gestorben. Die Erkenntnisse aus dem Geschehen dort seien in die Unfallaufnahme in Esslingen eingeflossen, so der Beamte.

Die Verhandlung wird am 24. Februar fortgesetzt. An der Unfallstelle in Esslingen-Weil wurde einige Wochen nach dem Unfall Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit festgesetzt. Nach Angaben der Stadt gegenüber dem SWR im vergangenen Jahr gibt es dort regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen. Allein in einer Woche im Juli 2025 waren demnach an der Stelle 3.000 Autos zu schnell unterwegs.

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1 Kommentar

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  • Das lässt einen echt sprachlos zurück. Also ich würde meinen Führerschein freiwillig abgeben, wenn ich auf diese Weise Menschen getötet hätte. Aber in Deutschland haben Autos offensichtlich immer Vorfahrt.