: Mann darf trotz Quote bleiben
■ Bundesarbeitsgericht Kassel zog dem Berliner Landesgleichstellungsgesetz die Zähne
Kassel/Berlin (taz) – In letzter Instanz hat das Bundesarbeitsgericht das Berliner Landesgleichstellungsgesetz in einem entscheidenden Punkt ausgehebelt. Das Kasseler Gericht entschied, daß der Leiter des Fontane-Hauses in Berlin-Reinickendorf seine Stelle behalten darf, obwohl bei seiner Einstellung gegen die Quote verstoßen wurde.
Das Urteil sei ein „Skandal“, befand die unterlegene Frau, Brigitte Kippe (CDU). Die RichterInnen hätten ein „politisches Urteil“ gefällt, kommentierte ihre Anwältin Gisela Ludewig.
Der Leitungsposten für das Fontane-Haus war 1994 ausgeschrieben worden. Brigitte Kippe, Frauenbeauftragte des Bezirks Charlottenburg, wurde 1995 nicht eingestellt, obwohl sie gleich gut qualifiziert war wie der Mann. Nach dem Berliner Gleichstellungsgesetz hätte sie in diesem Fall die Stelle zwingend bekommen müssen. Sie klagte, weil sie einen Musterprozeß führen wollte, der „Frauen Mut macht“. Arbeits- und Landesarbeitsgericht gaben ihr recht.
Diese Urteile hoben die Kasseler RichterInnen jedoch auf. Begründung: Das Landesgleichstellungsgesetz sei formal zwar in Ordnung. Aber die Stelle sei bereits endgültig – ohne Vorbehalt oder Befristung – besetzt worden. Die unterlegene Bewerberin hätte frühzeitig mit einer einstweiligen Verfügung den Abschluß des Arbeitsvertrags verhindern müssen.
Kippes Anwältin versteht nicht, warum eine nachträgliche Entlassung unmöglich sein soll: „Der Mann ist doch kein Beamter, sondern Angestellter.“ Außerdem habe ihre Mandantin ja genau den vorgeschlagenen Weg beschritten und 1995 eine einstweilige Verfügung eingelegt. Das Arbeitsgericht habe diese jedoch mit der Begründung zurückgewiesen, der Mann könne als Angestellter ja jederzeit wieder entlassen werden. „Ein Zirkelschluß“, folgert die Anwältin. Und: „Damit wird rechtswidriges Handeln im nachhinein sanktioniert.“ usche
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