Mangelhafter Datenschutz: Polizeiverbot für Tesla-Autos

Die Kameras der Autos filmen konstant. Die Berliner Polizei fürchtet, dadurch ausgespäht zu werden und verbietet den Zugang zu bestimmten Bereichen.

Ein Tesla

Tesla: Big Car is watching you! Foto: Artur Widak/NurPhoto/imago

BERLIN dpa | Autos der Marke Tesla dürfen bestimmte Gelände der Berliner Polizei nicht mehr befahren, weil die Fahrzeug-Kameras ihre Umgebung filmen. Die Polizei befürchtet dadurch ein Sicherheits- und Datenschutzproblem. Das Verbot gilt für die Bereiche des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamtes (LKA), wie es in einem internen Rundschreiben des LKA-Bereichs Sicherheit heißt. Darüber hatte die Zeitung B.Z. zuerst berichtet.

Das Problem ist aus Sicht der Polizei, dass die Kameras der Tesla-Autos ständig filmen. Dadurch könnten Polizisten, Polizeifahrzeuge, die Sicherung von Polizeigeländen oder auch anderen Menschen auf dem Gelände aufgezeichnet werden. Die Videos werden auf Servern am europäischen Firmensitz in den Niederlanden „dauerhaft gespeichert“, so die Polizei. Wie Filmaufnahmen weiterverarbeitet werden, sei nicht geklärt. Tesla entscheide, ob Daten herausgegeben werden könnten.

Laut dem Rundschreiben fiel der Polizei das Problem im Januar 2022 auf, Grund war ein Bericht im Fernsehsender ZDF. Das Magazin „Frontal“ hatte im August 2021 in einem längeren Beitrag dargestellt, was Tesla-Autos alles filmen, speichern und welche Daten herausgegeben werden können. Demnach hatte etwa die Berliner Staatsanwaltschaft Filme von Tesla erhalten, die Unfälle zeigten. Aber sie bekam auch Filmaufnahmen einer Autobahnfahrt, bei der es zu keinem Unfall kam, die Filme aber trotzdem auf den Servern gespeichert und abrufbar waren.

Zu der Frage, ob unter Umständen künftig auch andere Automarken von solchen Problemen betroffen sein könnten oder ob es andere Möglichkeiten gebe als Zufahrtsverbote, wollte die Berliner Polizei sich zunächst nicht äußern.

Viele Autos haben Kameras, nicht nur Tesla

Moderne Autos haben mehrere Kameras, um etwa beim Einparken zu helfen. In Teslas zeigen acht Kameras eine 360-Grad-Rundumüberwachung der Umgebung des Wagens. Die Systeme dienen zum einen der Fahrerassistenz und dem halbautonomen Fahren. Sie fungieren aber auch als sogenannte Dashcams, die permanent filmen, um etwa nach Unfällen den Ablauf nachvollziehen zu können.

Außerdem bietet Tesla seit 2019 einen „Wächtermodus“ an, den die Besitzer bewusst einschalten müssen, damit er aktiv ist. Auch bei einem parkenden Wagen erfassen die Kameras dann ständig die Umgebung und zeichnen die Aktivitäten auf, sobald ein Annäherungsalarm ausgelöst wird. Der Modus soll vor Vandalismus und Diebstahl schützen oder zumindest potenzielle Täter abschrecken.

Kritik von Datenschützern

Datenschützer vertreten die Auffassung, dass der „Wächtermodus“ gegen europäisches Recht verstößt. So kam im Oktober 2020 das „Netzwerk Datenschutzexpertise“ in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass Fahrzeuge von Tesla „auf europäischen Straßen nicht zugelassen werden“ dürften. Die für Tesla zuständige Behörde in den Niederlanden ist bislang nicht gegen den „Wächtermodus“ vorgegangen.

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