Luftangriff von Kundus: Kein Dienstvergehen des Oberst

Die Bundeswehr wird keine Disziplinarmaßnahmen gegen Oberst Klein einleiten. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen.

Es soll keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen von Oberst Klein geben. Bild: dpa

BERLIN/KOBLENZ apn | Nach der Bundesanwaltschaft hat nun auch die Bundeswehr die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein wegen des tödlichen Luftschlags von Kundus beendet. Es haben sich keine "Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen" ergeben, wie die Bundeswehr am Donnerstag mitteilte. Es wird also keine Disziplinarmaßnahmen gegen den Offizier geben.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 16. April das Ermittlungsverfahren gegen Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 auf zwei von Taliban entführte Tanklaster im Kundus-Fluss eingestellt. Bei dem Angriff gab nach offiziellen Angaben 102 Tote und Verletzte.

Nach Auffassung des Gerichts verstieß Kleins Handeln nicht gegen das Völkerrecht oder das allgemeine Strafrecht. Die Soldaten könnten wegen der Tötung von Zivilisten nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange dies im Rahmen "völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen" geschehe, hatte die Bundesanwaltschaft diese Entscheidung begründet.

Hierauf hatte der Inspekteur des Heeres die zuständige Wehrdisziplinar-Anwaltschaft beauftragt, Vorermittlungen aufzunehmen und zu prüfen, ob das Handeln von Herrn Oberst Klein dienstrechtlich zu beanstanden sei. Gegenstand der Prüfung war, ob Klein mit seinem Handeln im Rahmen der ISAF-Mission gegen die damals gültigen nationalen wie internationalen Einsatzregeln verstoßen hat. Ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

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