Lohnspanne in Deutschland: Der Chef verdient 170-mal mehr
Großunternehmen sollen das Verhältnis der Löhne von Vorständen und normalen Mitarbeitern veröffentlichen. Das planen Union und SPD.
FREIBURG taz | Auch in Deutschland soll eine allzu große Spreizung zwischen Top- und Normalverdienern verhindert werden. Dazu haben Union und SPD in den laufenden Koalitionsverhandlungen eine Transparenzregel vereinbart. Danach müssen Unternehmen künftig das Verhältnis von normalen Löhnen zu Vorstandsbezügen veröffentlichen. Ein feste Grenze wie bei der Schweizer 1:12-Initiative ist aber nicht vorgesehen.
Im Jahr 2011 verdienten die Vorstände der deutschen DAX-30-Konzerne im Mittel 53 Mal so viel wie durchschnittliche Beschäftigte ihrer Firma. Das ergab eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Die größten Unterschiede gab es demnach bei Volkswagen. Dort hätten die Vorstandsmitglieder 170 Mal so viel erhalten wie ein durchschnittlicher Beschäftigter. Bei den meisten DAX-Konzernen lag das Verhältnis zwischen 1:30 und 1:90.
In der deutschen Politik ist die Höhe der Vorstandsvergütung schon seit Jahren ein Thema. Bisher versuchte der Bundestag allerdings nur indirekt zu steuern. So beschloss die rot-grüne Koalition das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz. Danach müssen börsennotierte Unternehmen den Verdienst ihrer Vorstände im Jahresabschluss veröffentlichen. Die Summen können dann zentral in einem Register recherchiert werden.
Die vorige große Koalition beschloss 2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Danach müssen die Vorstandsbezüge im Plenum des Aufsichtsrats beschlossen werden. Die bis dahin übliche Aushandlung in kleinen Ausschüssen genügt nicht mehr. Die Aufsichtsräte sollen auch persönlich haften, wenn sie unangemessen hohe Vergütungen absegnen.
Union und SPD haben nun zwei weitere Maßnahmen verabredet. So sollen künftig auch die Aktionäre in der Hauptversammlung den Vorstandsbezügen zustimmen. Das hatten Anfang des Jahres Union und FDP schon im Bundestag beschlossen. Der rot-grün dominierte Bundesrat blockierte vor der Bundestagswahl jedoch ein Inkrafttreten.
Auf Druck der SPD kommt nun hinzu, dass der Aufsichtsrat von börsennotierten Unternehmen ein Maximalverhältnis von Vorstandsbezügen und durchschnittlichem Arbeitnehmergehalt festlegen soll. „Die Veröffentlichung dieses Verhältnisses wird zu einer gewissen Zurückhaltung führen“, hofft die SPD-Verhandlungsführerin, Angela Kolb, Justizministerin in Sachsen-Anhalt.
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