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Leiterin von Flüchtlingsheim entlassenZu nett zu den Asylsuchenden

Mit einer bizarren Begründung entließ ein Landkreis in Brandenburg die Leiterin eines Heims für Asylsuchende. Nun muss er sie entschädigen.

Häufig in der Kritik: die Zustände in Flüchtlingsheimen Bild: dpa

BREMEN taz | Die Leiterin eines Asylheims rauszuwerfen, weil sie sich zu sehr für die Flüchtlinge einsetzt – das geht nicht einfach so. Am Montag kam es deshalb vor dem Arbeitsgericht Potsdam zu einem Vergleich. Geklagt hatte die 54-jährige Nina Schmitz gegen den Landkreis Teltow-Fläming, für den sie bis Mai als Sozialarbeiterin ein Flüchtlingsheim in Luckenwalde leitete.

In der Begründung der Kündigung heißt es: Schmitz habe Abschiebungen der Bewohner „offen kritisiert“ und damit „gegen die Interessen des Landkreises gehandelt“. „Aus ihrer Einstellung zu Gunsten der Flüchtlinge“ habe Schmitz „keinen Hehl“ gemacht. Tatsächlich: Bereits in ihrem Einstellungsgespräch, so Schmitz zur taz, habe sie erklärt, dass sie mit der Praxis in vielen Flüchtlingsheimen nicht einverstanden sei. „Dass ich dennoch eingestellt wurde, hat mich selbst etwas überrascht.“

Zuletzt lebten 42 Menschen aus Tschetschenien in der Unterkunft. Schmitz ließ sie mitbestimmen: Auf einem Plenum etwa entschieden die BewohnerInnen, dass der obligatorische Wachschutz ihre Personalien nicht kontrollieren solle. Schmitz sorgte für eine Beratung der Flüchtlinge, wollte Internet-Zugang und auf dem Gelände einen Lehmofen als Begegnungsprojekt mit der Nachbarschaft. Und: Sie kritisierte rassistische Äußerungen in der Verwaltung.

Wie in vielen Gemeinden dürfen sich auch in Luckenwalde Flüchtlinge in den ersten Monaten nach der Ankunft nicht aussuchen, wo sie wohnen. Bundesweit werden die Zustände in den Unterkünften von Geflüchteten immer wieder kritisiert; vielerorts wird beklagt, dass die Leitungen eine entwürdigende Praxis eher unterstützen statt ihr entgegenzuwirken. Nicht so in Luckenwalde. „Solange Frau Schmitz dort tätig war, lief es gut“, sagt Kay Wendel vom Flüchtlingsrat Brandenburg. Die neue Leiterin sei viel autoritärer, berichteten ihm die Flüchtlinge.

Wegen formaler Fehler hätte der Landkreis Schmitz wohl wieder einstellen müssen. Bevor es zu einem Urteil kam, einigten sich die Parteien jedoch darauf, dass der Landkreis Schmitz eine Entschädigung zahlt und die Vorwürfe zurücknimmt. Beim Landkreis Teltow-Fläming wollte man den Fall nicht kommentieren.

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8 Kommentare

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  • D
    Dora

    Naja, Asyl ist nicht das wichtigste Thema in Deutschland. Da gibt es Gesetze, die eingehalten werden müssen.

    Mehr ist nicht zusagen.

  • H
    Hondo

    Das ist ungewöhnlich, dass der Wachschutz die Personalien der Bewohner kontrolliert. Die Ausweise der Besucher werden kontrolliert bzw. einbehalten bis der Besucher wieder das Haus verlässt. Ich weiss aber auch nicht wie gross das Heim ist. Bei bis zu 200 Bewohner sollte man aber in der Lage sein sich die Gesichter zu merken.

  • L
    Ladeedaa

    Soweit ich weiß sind die offiziellen Regeln so dass die Aufgabe von Securities darin besteht die Flüchtlinge zu bewachen, nicht sie zu überwachen. Daraus leitet sich dann ein recht der Bewachten ab, zu entscheiden, wie sehr sie denn bewacht (bzw in ruhe gelassen) werden wollen.

  • WR
    Weiße Rose

    Ist die NPD schon an der Macht?

  • R
    Ruhender

    In Deutschland werden Flüchtlinge behandelt wie Vieh.

     

    Übrigens: Es muß heißen "Leiterin eines Flüchtlingsheimes entlassen", nicht "...von einem Flüchtlingsheim entlassen."

  • G
    gixx

    "Schmitz ließ sie mitbestimmen: Auf einem Plenum etwa entschieden die BewohnerInnen, dass der obligatorische Wachschutz ihre Personalien nicht kontrollieren solle."

    Sorry, aber diese Frau hätte ich als Verantwortlicher im Landkreis auch rausgeschmissen.

    Ungefähr so, als ob die Lehrerin die Schüler entscheiden lässt, dass für diese keine Zensuren erteilt werden.

    Frau Schmitz sollte eigentlich wissen, dass sie als angestellte Mitarbeiterin des Landkreises nicht das Geschäft von Flüchtlingsräten und Pro Asyl zu exekutieren hat.

    • M
      Mett
      @gixx:

      Wir haben es hier aber nicht mit Schülern zu tun, die erzogen werden sollen, sondern mit Erwachsenen, die ein Menschenrecht in Anspruch nehmen.

      • AR
        Arne R.
        @Mett:

        @gixx ich habe gerade ein Studium als Sozialarbeiter hinter mir und ich muss ihnen Sagen: Frau Schmitz hat alles richtig gemacht, sie ist für das Wohl ihrer Klienten verantwortlich! Ihre Äußerung hingegen ist eindeutig fremdenfeindlich und hat mit professioneller Sozialarbeit, so wie Frau Schmitz sie betreibt nichts zu tun.