Leihmutterschaftsgesetz in Italien: Mamma mia statt mamma nostra
In Italien sind Leihmutterschaften verboten. Jetzt soll das auch für Wunscheltern gelten, die dies im Ausland angehen wollen.
![Die Politiker:innen Meloni und Salvini im Parlament. Die Politiker:innen Meloni und Salvini im Parlament.](https://taz.de/picture/7305035/14/36778041-1.jpeg)
Die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d’Italia) jubelt. Sie begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie geschützt werden solle. Das Gesetz schiebe dem „Zeugungstourismus“ einen Riegel vor, erklärte Meloni.
Die Opposition kritisierte das Gesetz allerdings heftig. Aus ihrer Sicht wird damit homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, Kinder zu bekommen. Das Gesetz versetze die Gesellschaft zurück „ins Mittelalter“, kritisierte etwa die Fünf-Sterne-Oppositionspartei.
In der Ablehnung des verabschiedeten Gesetzes ist sich die Opposition einig. Weniger Einigkeit herrscht allerdings in der Frage, wie eine Alternative aussehen könnte. Ein Gegenvorschlag aus der Opposition hatte eine sogenannte solidarische Leihmutterschaft vorgesehen. In diesem Modell würde die Frau eine Schwangerschaft ohne Entschädigung austragen.
Hier sieht alles ungewohnt aus? Stimmt, seit Dienstag, 15.10.2024, hat die taz im Netz einen rundum erneuerten Auftritt. Damit stärken wir, was die taz seit Jahrzehnten auszeichnet: Themen setzen und laut sein. Alles zum Relaunch von taz.de, der Idee dahinter und der Umsetzung konkret lesen Sie hier.
Für Meloni ein voller Erfolg
In Italien selbst sind Leihmutterschaften bereits illegal. Wer sich daran beteiligt, muss mit einer hohen Geldstrafe oder sogar Haft rechnen. Der Senat nahm den entsprechenden Gesetzentwurf nun mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits zugestimmt.
Für die postfaschistischen Fratelli d’Italia ist das Gesetz ein voller Erfolg. Der Vorschlag geht zurück auf die Abgeordnete Carolina Varchi, nach der das Gesetz auch benannt ist.
Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses Kind nach der Geburt. In Deutschland ist die Leihmutterschaft wie in vielen anderen Staaten ebenfalls verboten. Auch die Vermittlung einer Leihmutterschaft ist in Deutschland unter Strafe gestellt. In einigen Ländern hingegen ist die Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. Das ist auch der Grund dafür, warum Wunscheltern dafür ins Ausland gehen.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links
Wahlverhalten junger Menschen
Misstrauensvotum gegen die Alten
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Donald Trump zu Ukraine
Trump bezeichnet Selenskyj als Diktator
Berlinale-Rückblick
Verleugnung der Gegenwart
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?