Lagebild „Clankriminalität“: Niedersachsen lässt nicht locker
Das Lagebild Clankriminalität in Niedersachsen verzeichnet im dritten Jahr in Folge einen Rückgang der Straftaten.
Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Im dritten Jahr in Folge ist die sogenannte Clankriminalität in Niedersachsen zurückgegangen. Insgesamt 2.691 Straftaten ordneten Polizei und Justiz im Jahr 2025 diesem Bereich zu – der Anteil an der Gesamtkriminalität liegt damit bei 0,53 Prozent. Gleichzeitig wurde so viel Vermögen eingezogen wie noch nie: Die Polizei sicherte Vermögenswerte im Wert von 5,35 Millionen Euro vorläufig. Auch das ist ein neuer Rekord.
Trotzdem wollen Innenministerin Daniela Behrens (SPD) und Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) natürlich auf keinen Fall Entwarnung geben. Dafür sorgen schon so spektakuläre öffentliche Tumultlagen wie in Göttingen oder Stade.
In Stade hat die immer wieder eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppierungen in den Jahren 2023 und 2024 zu zwei Toten geführt, die in beiden Fällen selbst dem Milieu angehörten. Weil der letzte dieser Fälle 2025 vor Gericht verhandelt wurde, taucht er auch in dem Lagebild für 2025 noch einmal auf.
Streng genommen nicht Teil des Lagebildes ist der Vorfall mit dem jungen Polizisten in Göttingen, der im Juni 2026 angeschossen und lebensgefährlich verletzt wurde. Aber für die öffentliche und politische Wahrnehmung des Themas spielt er natürlich eine große Rolle.
Beweislastumkehr kommt nicht vom Fleck
Die Statistik zu Verfahren mit dem umstrittenen Label „Clankriminalität“ umfasst allerdings auch viele andere Dinge: So plagt sich die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Braunschweig mit der Aufarbeitung der Betrugsfälle mit Coronatestzentren, in Hildesheim stehen Metall- und Ladendiebe im Vordergrund, in Osnabrück frisierte Glücksspielautomaten und Einbrüche, wie Thomas Hackner aus dem Justizministerium referiert. Es gebe da kein klares Deliktbild, aber wohl eine Verschiebung in Richtung eher ökonomischer Delikte.
Kritiker monieren seit langem, dass diese Unklarheiten ein im Wesentlichen selbst geschaffenes Problem sind: Weil Niedersachsen Clankriminalität in erster Linie über die ethnische Herkunft und familiäre Zusammenhänge definiert, fallen darunter ganz unterschiedliche Kriminalitätsphänomene.
56 Prozent der Tatverdächtigen haben einen deutschen Pass, bei den ausländischen Tatverdächtigen führen rumänische, türkische und serbische Abstammungen die Statistik an.
Nur vier Verfahren zählten zur Organisierten Kriminalität. In denen ging es um Drogenschmuggel und Handel, illegales Glücksspiel und Betrug. Wie hoch der politische Druck in diesem Bereich ist, zeigt sich auch an den Anklage- beziehungsweise Einstellungsquoten: 33 Prozent der erfassten Verfahren wurden bis zur Anklage geführt – bundesweit sind es bei allen Kriminalitätsbereichen nur 21 Prozent. Verfahren aus dem Bereich der Clankriminalität werden auch deutlich seltener aus Opportunitätsgründen eingestellt.
Innenministerin Daniela Behrens (SPD) beklagt bei der Vorstellung des aktuellen Lagebildes auch, dass sich andere Bundesländer der Erfassung und Auswertung der Clankriminalität nicht recht anschließen mögen. Ein eigenes Lagebild erstellen bisher nur Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen.
Auch die schon lange angestrebte Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung kommt auf Bundesebene nicht recht vom Fleck: Zwar gibt es entsprechende Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag und mittlerweile sogar einen Gesetzesentwurf, aber auch erhebliche juristische Bedenken.
Wenn künftig ein Verdächtiger nachweisen müsste, dass er Vermögenswerte auf legalem Wege und nicht über Verbrechen erwirtschaftet habe, würde dies den grundgesetzlichen Schutz des Eigentums und das rechtsstaatliche Prinzip, wonach sich niemand in einem Strafverfahren selbst belasten muss, aushebeln, gibt etwa die Bundesrechtsanwaltskammer zu bedenken.
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