Lärm durch Güterzüge: Oldenburg darf ruhiger schlafen
Bundesverwaltungsgericht gibt Anliegern der Bahnstrecke zum Jade-Weser-Port überwiegend Recht: Sie haben präventiv einen Anspruch auf besseren Lärmschutz.
OLDENBURG taz | Als die Planungen zum Jade-Weser-Port Anfang der 1990er Jahre begannen, und spätestens mit der Bewilligung des Wilhelmshavener Tiefwasserhafens, hätten in Oldenburg die Diskussionen um einen künftig deutlich gestiegenen Güterverkehr durch die Stadt und einen damit verbundenen Lärmschutz eigentlich beginnen müssen. Die begannen aber erst Jahre später. Viel zu spät, geben viele Ratsmitglieder zu. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig macht den Oldenburgern jetzt wieder Hoffnung.
Das oberste Verwaltungsgericht verpflichtete das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Genehmigungsbehörde, auch diejenigen Anlieger vor der Lärmbelastung durch möglicherweise Hunderte Güterzüge täglich zu schützen, deren Streckenanteil noch nicht zweigleisig ausgebaut wird.
Und das Bundesamt könnte sogar ein Nachtfahrverbot im Stadtgebiet verhängen. Der ehemalige Richter und Sprecher der Bahnanlieger, Ratsherr Armin Frühauf, sagt: „Das EBA muss die Schutzgrenze von 60 Dezibel in der Nacht garantieren.“
Geklagt hatten sieben Anwohner, denen ein Vergleich zwischen Stadt und Deutscher Bahn von 2012 nicht weit genug ging. Demnach sollten die Anlieger vorgezogenen Lärmschutz in Form von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen erhalten – zu Kosten von 11.000 Euro pro Haus.
Drei Tage vor der Verhandlung bot die Bahn den Klägern an, noch eins draufzulegen und bis zu 50.000 Euro für den Schallschutz zu bezahlen. Nach dem Urteil könnten Anlieger, auch Mieter, Einwendungen für einen besseren Lärmschutz als den zuvor in Aussicht gestellten erheben, sagt Frühauf.
In der Lärmschutzfrage war die SPD-Fraktion im Stadtrat Wortführerin. Zusammen mit der FDP wollte sie den Ausbau der Stadtstrecke mit Lärmschutzwänden und Unterführungen vorantreiben. Die Mehrheit aus CDU, Grünen und Linken dagegen untersagte der Verwaltung, auch nur Verhandlungen über den Ausbau der Stadtstrecke zu führen. Stattdessen drängte sie auf die Maximalforderung einer Umgehungstrasse.
Deren Kosten: eine gute halbe Milliarde Euro – deutlich mehr als der geplante Lärmschutz für die Stadtstrecke. Diese Alternativ-Trasse hat starke Gegner, etwa das Land Niedersachsen und das benachbarte Ammerland, durch deren Gebiet etwa 1.000 Meter dieser Strecke führen würden. Oder die Landwirte, deren Vertreter sich vehement dagegen positionierten. Und Naturschutzverbände, die um die geschützten Bornhorster Huntewiesen fürchten.
Umweltschützer, auch die Grünen, verhinderten dort in den 1980ern eine Landesstraße. Im Grünen-Fraktionsbüro im Rathaus hängt noch ein altes Plakat: „Gegen die Asphaltpiste in der Storchenwiese“ steht drauf. „Unsere Rolle ist es, verschiedene Interessen abzuwägen“, sagt Fraktionssprecher Sebastian Beer.
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