Ladenschließungen wegen Corona: Auf ein Neues!
An diesem Mittwoch beginnt der von den Bundesländern und der Kanzlerin vereinbarte Corona-Shutdown. Nicht alle Regeln sind bundesweit gleich.
Auch Berlin geht in den Shutdown, aber stellenweise anders als anderswo in Deutschland: Buchläden bleiben offen, Familienbesuch darf über die Feiertage, wenn auch von der Politik nicht gern gesehen, in Hotels übernachten. Dafür gibt es anders als in Brandenburg keine verschärfte nächtliche Ausgangssperre ab 22 Uhr.
Am stärksten betroffen vom nun einsetzenden Herunterfahren des öffentlichen Lebens sind Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen sowie Schulen und Kitas. Aber nicht alle Läden werden geschlossen: Öffnen dürfen Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Gleichfalls ausgenommen sind Dienstleister wie Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten. Ausnahmen gelten auch für Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte – und nicht zuletzt für den Verkauf von Weihnachtsbäumen. Auch Wochenmärkte für Lebensmittel sind nicht verboten.
Buchläden
Für Diskussion sorgt dabei die Ausnahme für den Buchhandel. Kultursenator Klaus Lederer (Linke) begründete das damit, Buchläden seien „geistige Tankstellen“, die folglich geöffnet bleiben müssten wie die Benzin verkaufenden. Die Gegenposition lautet: Der Tank wird in den nächsten vier Wochen mutmaßlich leer, der Kühlschrank mit Sicherheit, doch im heimischen Regal dürfte durchaus noch das eine oder andere ungelesene Buch stehen – wieso also zusätzliche Kontakte im oder am Buchladen riskieren?
Gottesdienste
In gleicher Weise müssen sich derzeit die christlichen Kirchen fragen lassen, ob Gottesdienste an den Weihnachtsfeiertagen tatsächlich vertretbar sind. Das ist zwar keine Sonderregel – Gottesdienste dürfen unter strengen Hygienauflagen mit Abstand, verringerter Platzzahl und Singverbot schon seit Monaten wieder stattfinden, zudem bieten viele Kirchen zusätzliche Christmetten an.
Die Befürchtung ist aber zum einen, dass sich vor Beginn mehr Menschen ballen, weil doch nicht alle die Botschaft erreicht hat, dass Einlass nur nach vorheriger Anmeldung möglich ist. Zum anderen lehrt die Erfahrung der vergangenen Wochen und Monate, dass Gottesdienstbesucher anschließend noch in Menschentrauben zusammen stehen bleiben und sich so ein zusätzliches Infektionsrisiko ergibt.
Bei den legalen, aber nicht gern gesehenen Hotelübernachtungen räumte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) am Dienstag ein, dass man ursprünglich dachte, auf diese Weise Familientreffen zu entzerren, als man diese Möglichkeit schon vor Wochen einräumte. Inzwischen rät der Senat grundsätzlich davon ab, zu Besuchen nach Berlin zu kommen, will aber auch keine Anreisen verbieten.
Schulen und Kitas
Für die Schulen und Kitas kündigte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) an, dass beide eine Notbetreuung anbieten würden, die bei den Schulen bis zu Kindern der 6. Klasse reicht. Anders als im Frühjahr soll es bei der Kita-Notversorgung keine Priorisierung systemrelevanter Berufe geben. Laut Scheeres sollen die Kita-Mitarbeiter individuelle Gespräche mit den Eltern führen, um eine Lösung zu finden – und mutmaßlich darauf hinwirken, dass die Kinder, wenn irgend möglich, zu Hause bleiben, um zusätzliche Kontakte zu vermeiden.
Die sieht Scheeres nicht allein in der Kita, sondern auch beim Aufeinandertreffen von Eltern vor der Kita. Auch in den Schulen ist laut Scheeres das zentrale Problem nicht der nun in dieser Woche und nach den Ferien vom 4. bis zum 8. Januar ausgesetzte Präsenzunterricht – aus ihrer Sicht kein Hotspot -, sondern die Fahrt in vollen Bussen und Bahnen zur Schule.
Böllern
Mit Blick auf Silvester gilt bundesweit, dass Böllern auf von den Städten und Gemeinde festzulegenden „publikumsträchtigen Plätzen“ verboten ist. Berlin will nach jetzigem Stand an seinen bislang nur zwei Böllerverbotszonen am Alexanderplatz und rund um die Pallasstraße in Schöneberg bleiben.
Die dahinter stehende Hoffung ist merklich, dass es nicht viel zu böllern geben wird, weil der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten ist. Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek äußerte dazu die Befürchtung, dass sich viele Leute schon vor dem Verbot eingedeckt haben oder via Internet im Ausland bestellen könnten.
Alkoholverbot
Nicht nur mit dem öffentlichen Glühweintrinken ist ab diesem Mittwoch Schluss: Generell darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt, also in Bechern oder Gläsern verkauft werden, und auch Bier aus der selbst mitgebrachten Flasche in der Öffentlichkeit zu trinken ist verboten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
Die Wahrheit
Der erste Schnee
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten