piwik no script img

LGBTQI+-Rechte in DeutschlandBlutspende wird erleichtert

Die sexuelle Orientierung und das Geschlecht sollen im neuen Transfusionsgesetz keine Rolle mehr spielen. Das fordert Gesundheitsminister Lauterbach.

Jeder soll künftig Blut spenden dürfen – abhängig vom persönlichen Risikoverhalten Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Berlin taz | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Diskriminierung von queeren Menschen bei der Blutspende beenden. Am Dienstag wurde ein Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz bekannt. Der Antrag liegt der taz vor.

In dem Antrag heißt es: „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.“ Grundlage soll nun das „jeweilige individuelle Risikoverhalten der spendewilligen Person“ sein, wozu etwa Alkoholabhängigkeit, Auslandsaufenthalte in Malariagebieten, Tätowierungen zählen können.

„Es ist klar diskriminierend, dass Blutspendende nicht ausschließlich nach ihrem konkreten Risikoverhalten beurteilt werden, sondern nach sexueller Orientierung und Geschlecht. Die Änderung des Transfusionsgesetzes ist somit absolut begrüßenswert“, sagt Rechtsanwältin Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) der taz.

Das Transfusionsgesetz erlaubt seit 2017 auch queeren Männern, Blut zu spenden – allerdings nur, wenn das „sexuelle Risikoverhalten“ zwölf Monate zuvor beendet wurde. Queere Männer, die Blut spenden wollten, durften mit nur einer Person innerhalb der letzten zwölf Monate Sex gehabt haben. Zuletzt wurde diese Grenze auf vier Monate herabgesetzt. Für andere Spen­de­r:in­nen galt diese Grenze nicht.

„Unnötig wie stigmatisierend“

Sven Lehmann (Grüne), Queerbeauftragter der Bundesregierung, begrüßte die geplante Änderung des Transfusionsgesetzes: „Dass bisher trans* Personen ausdrücklich als eigene ‚Risikogruppe‘ erwähnt werden, ist so unnötig wie stigmatisierend“, schreibt Lehmann auf Instagram.

Der taz sagte Lehmann: „Die Bundesärztekammer hatte lange genug Zeit, das zu ändern, jetzt regeln wir als Ampelkoalition das gesetzlich.“ Mit der geplanten Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer dazu verpflichtet, ihre Richtlinien für Blut­spen­de­r:in­nen innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte berichtet, dass das Inkrafttreten der Gesetzesänderung für den 1. April geplant ist.

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes setzt die Ampelkoalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um sowie ein erstes Vorhaben aus dem ressortübergreifenden Aktionsplan „Queer Leben“, der die Rechte von LGBTIQ+ stärken soll.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Da kümmert sich doch tatsächlich mal jemand um echte Probleme statt um Begriffe und Wortklaubereien.