Blutspende und Homosexualität: Diskriminierung soll ein Ende haben

Noch immer werden queere Menschen beim Blutspenden benachteiligt. Der Gesundheitsminister will das nun ändern – und das Transfusionsgesetz anpassen.

Eine Kanüle im Unterarm einer Person

Keine Frage der sexuellen Orientierung: Lauterbach will die Diskriminierung beim Blutspenden beenden Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

BERLIN epd | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Diskriminierung von queeren Männern bei der Blutspende beenden. Wie das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag bestätigte, soll das Transfusionsgesetz entsprechend geändert werden. Grund für eine Rückstellung von der Blutspende soll künftig nur das individuelle Risikoverhalten eines potenziellen Spenders sein, nicht jedoch wie bislang pauschal die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität.

„Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung“, sagte Lauterbach am Dienstag dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, das zuerst über die Pläne berichtet hatte. Versteckte Diskriminierung dürfe es auch bei diesem Thema nicht geben. Die Bundesärztekammer müsse endlich nachvollziehen, „was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist“.

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes wird die Bundesärztekammer verpflichtet, die Blutspende-Richtlinie anzupassen, um den pauschalen Ausschluss queerer Männer und trans Personen zu beenden. Kommt sie dem nicht nach, soll das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Paul-Ehrlich-Institut den „allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen“ feststellen.

Im Änderungsantrag ist die Rede von einer „zeitnahen“ und „effektiven“ Umsetzung, wobei das konkrete Datum noch offen ist. Im Bericht des RedaktionsNetzwerks Deutschland heißt es, das geänderte Gesetz solle am 1. April in Kraft treten. Die Bundesärztekammer soll danach vier Monate Zeit für eine Änderung der Richtlinie haben.

Mit dem Änderungsantrag setzt Lauterbach eine Bestimmung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus 2021 um: „Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich“, heißt es darin.

Die Blutspende-Richtlinie der Bundesärztekammer sieht vor, dass Menschen mit einem Sexualverhalten, das ein höheres Risiko für die Übertragung schwerer Infektionskrankheiten birgt, zeitlich begrenzt von der Blutspende ausgeschlossen werden. Konkret ist von „Rückstellung“ die Rede. Zwar wurde für queere Männer und trans Personen diese Sperrfrist 2021 von zwölf auf vier Monate verkürzt. Gegenüber Heterosexuellen werden sie aber nach wie vor anders behandelt.

Während die Richtlinie bei Sex zwischen Mann und Frau bei „häufig wechselnden“ Part­ne­r:in­nen eine Rückstellung vorsieht, ist das bei Sexualverkehr zwischen Männern bereits bei „einem neuen“ oder „mehr als einem“ Sexualpartner der Fall.

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