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LGBTIQ-Rechte in PolenPolen muss im EU-Ausland geschlossene Homo-Ehen anerkennen

Um die Rechte der LGBTIQ-Community in Polen steht es nach wie vor schlecht. Nun hat das oberste Verwaltungsgericht ein wichtiges Urteil gefällt.

Katholisch geprägte Gesellschaft: Pride Parade in Krakau im Mai 2019 Foto: imago/Eastnews

afp/taz | Die Justiz im katholisch geprägten Polen hat eine wegweisende Entscheidung zu gleichgeschlechtlichen Ehen getroffen: Laut dem obersten Verwaltungsgericht muss eine Ehe zwischen Schwulen oder Lesben in Polen anerkannt werden, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat geschlossen wurde. Die am Freitag ergangene Grundsatzentscheidung folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November. Im Vorfeld war unklar gewesen, inwieweit Polen der Vorgabe folgen würde.

Im konkreten Fall ging es um zwei Männer, die 2018 in Berlin geheiratet haben. Als sie nach Polen zurückkehrten, verweigerten die Behörden unter Verweis auf die polnische Verfassung die Anerkennung ihrer Ehe.

Die Verfassung Polens definiert die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau. Sie verbiete jedoch nicht die Anerkennung von Ehen, die in anderen EU-Staaten geschlossen wurden, befand nun Richter Leszek Kirnaszek. Die EU-Vorgaben garantierten das Recht auf Freizügigkeit und untersagten „Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung“, führte er aus.

Der EuGH hatte im November entschieden, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe, die in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten geschlossen wird, in jedem anderen Mitgliedstaat anerkannt werden muss. In der Vergangenheit lag Polen wiederholt mit Brüssel in LGBTIQ-Fragen über Kreuz.

Applaus im Gerichtssaal

Die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts wurde von Anwesenden im Gerichtssaal mit Applaus aufgenommen. Dort hatten sich Aktivisten und mehrere gleichgeschlechtliche Paare versammelt. „Heute begehen wir einen Feiertag der Menschenrechte, eine unglaubliche, sehr notwendige Entscheidung“, sagte Paweł Knut, einer der Anwälte des Paares.

Den Anwälten zufolge ist jedoch unklar, ob sich die Gerichtsentscheidung auf alle im EU-Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen bezieht oder nur auf solche, bei denen die Ehepartner längere Zeit in einem anderen EU-Staat gelebt haben.

Nichtregierungsorganisationen schätzen, dass bis zu 40.000 polnische Staatsbürger im Ausland gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen haben. Polen ist eines der letzten Länder in Europa, in denen es bislang keine gleichgeschlechtlichen Ehen oder eingetragenen Partnerschaften gibt. Ähnlich ist die Lage in Bulgarien, Rumänien und der Slowakei.

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