Widerspruch im Bundesrat geplant: Bremen will Wohngeld retten
Der Bremer Senat kündigt eine Initiative gegen die geplante Wohngeldreform an. Denn nach der würde ein Drittel der Haushalte aus dem Bezug fallen.
Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Der Bremer Senat will sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die geplanten Änderungen des Wohngelds nicht umsetzt. Das sagte am Mittwoch Bremens Bausenatorin Özlem Ünsal in einer Sitzung des Bremer Landtags. Damit stellt sie sich gegen ein Vorhaben ihrer SPD-Parteigenossin, Bundesbauministerin Verena Hupertz.
Im Stadtstaat Bremen würden 3.800 von derzeit rund 16.000 Haushalten nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung kein Wohngeld mehr bekommen, rechnete Ünsal vor. Bundesweit wären es 381.000 Haushalte – ein Drittel aller bisherigen Bezieher:innen. Betroffen wären vor allem Haushalte mit einem Einkommen knapp über der bisherigen Einkommensgrenze.
Falk Wagner, baupolitischer Sprecher der Bremer SPD-Fraktion
Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken kritisierten in der Debatte das Vorhaben, das zu Einsparungen im Haushalt des Bauministeriums in Höhe von einer Milliarde Euro führen soll. „Es ist ungerecht, kurzsichtig und trifft die Falschen“, sagte der baupolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Falk Wagner. Zudem würde ein Teil der dann ehemals Wohngeldberechtigten einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, sodass der Staat dadurch deutlich weniger einspare als beabsichtigt.
Bundesweit sollen nach den bisherigen Berechnungen 143.000 Haushalte nach dem Wegfall ihres Wohngelds einen Anspruch auf Grundsicherung haben, in Bremen wären es 1.400 Haushalte. Damit könne auch von Bürokratieabbau keine Rede mehr sein, kritisierte unter anderem der Abgeordnete der FDP, weil einfach andere Behörden zuständig seien. Die schwarz-rote Bundesregierung begründet das Vorhaben auch damit, den bürokratischen Aufwand verringern zu wollen.
CDU verteidigt die geplante Reform
Die sozialpolitische Sprecherin der Bremer CDU, Sigrid Grönert, verteidigte die geplante Reform. Schließlich habe die letzte Wohngeldreform – eine Reaktion auf die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten infolge des Krieges gegen die Ukraine – zum 1. Januar 2023 zu einer Verdreifachung der Antragsberechtigten geführt. „Seitdem befindet sich die Wohngeldstelle im Krisenmodus.“
Dort stapeln sich wie in vielen anderen Kommunen die unbearbeiteten Wohngeldanträge. Als einer der Gründe gibt in Bremen die Bausenatorin Personalmangel an. Die Stellen hätten nie alle wie geplant besetzt werden können. Dennoch hatte sie erst vor zwei Wochen in einer Sitzung der parlamentarischen Baudeputation einen Erfolg vermeldet: So gebe es nur noch 100 Anträge, die vor mehr als drei Monaten eingegangen seien und noch gar nicht bearbeitet wurden.
Das Wohngeld ist ein Zuschuss für Menschen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten können, dieses aber zu einem großen Teil für hohe Wohnkosten – Miete oder Eigentum – aufwenden müssen.
Alleinerziehende sind davon überdurchschnittlich oft betroffen, da ein Einkommen gerade in Städten und Ballungsräumen selten ausreicht, um davon die Kosten für eine Wohnung mit ausreichend Platz für alle Familienmitglieder tragen zu können.
Wer Wohngeld bezieht, kann zudem weitere Leistungen für Kinder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
In Bremen sind dies unter anderem ein kostenloses Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Zuschüsse zu Klassenfahrten, Schulausstattung und Vereinen.
Mitgeliefert wurden den Abgeordneten eine Grafik, deren steile Kurve nach unten diesen Erfolg illustrieren sollte: Auf ihrem Höhepunkt Ende 2025 waren es 4.000 solcher Anträge gewesen.
Das Problem: 80 Prozent aller Anträge sind unvollständig, wie die Pressestelle der Bausenatorin auf Anfrage der taz mitteilte. Das bedeutet, dass die Antragsteller:innen weitere Unterlagen nachliefern müssen – um dann weitere Monate auf ihr Geld zu warten. Im schlechtesten Fall kommt es dann zu weiteren Nachforderungen und noch längeren Wartezeiten.
Wartezeiten von einem Jahr und mehr
So gebe es aktuell 6.456 unvollständige Anträge, die vor mindestens drei Monaten gestellt wurden, teilte die Pressestelle auf Nachfrage mit. Und 612 ursprünglich unvollständige Anträge werden demnach seit über einem Jahr bearbeitet, 109 davon prioritär.
Sollten die Änderungen wie geplant zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden, würden zumindest die Bremer Betroffenen verspätet aus dem Wohngeldbezug fallen, versprach der SPD-Abgeordnete Falk Wagner. Denn es soll nach den Plänen der Bundesregierung eine Bestandsgarantie für bereits erteilte Bescheide geben. Diese gelten normalerweise ein Jahr. „In Bremen werden wir sie für zwei Jahre ausstellen“, sagte Wagner.
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