Kündigungsportale im Test: Besser selbst kündigen

Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen haben Anbieter untersucht, die Vertragskündigungen übernehmen. Und sind dabei auf so manche Schwachstelle gestoßen.

Eine Frau sitzt mit Rechner uns Smartphone auf einer Bank

Selbst ist die Frau: Ex­per­t:in­nen raten aus finanzieller Sicht von Kündigungsdienstleistern ab Foto: Imago

BERLIN taz | Dienstleister, die Ver­brau­che­r:in­nen das fristgerechte Kündigen von Verträgen abnehmen sollen, übermitteln häufig persönliche Daten der Nut­ze­r:in­nen in die USA. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Zeitschrift Finanztest. Auch sonst zeigten sich bei fünf von sieben getesteten Dienstleistern für den deutschsprachigen Raum Datenschutzprobleme: Einige setzten Cookies ohne die erforderliche Erlaubnis, teilweise wies die Datenschutzerklärung Mängel auf.

Kündigungsdienstleister werben damit, Ver­brau­che­r:in­nen das fristgerechte Beenden eines Vertrages abzunehmen. Unter Zuhilfenahme der persönlichen und der Vertragsdaten überwachen sie, wann ein Vertrag für Mobilfunk, Internet oder Bahncard gekündigt werden muss, damit die Kundin nicht unfreiwillig mehr oder länger zahlt. Denn häufig – gerade bei Mobilfunk oder Internet – steigen die monatlich zu zahlenden Beträge nach einer festgelegten Laufzeit. Bei Fitnessstudios ist oft vereinbart, dass sich der Vertrag ohne Kündigung um ein Jahr verlängert.

Die gute Nachricht: Die getesteten Dienstleister kündigten die 42 für den Test abgeschlossenen Verträge zuverlässig. Die Kosten dafür, je nach Dienstleister und Kündigungsart – ob also etwa ein Einschreiben oder nur eine E-Mail verschickt wird: bis zu knapp 15 Euro. Am besten schnitten aboalarm.de und volders.de ab, sie bekamen bei allen untersuchten Punkten mindestens ein „gut“.

Sind diese Dienstleister nun empfehlenswert oder eher nicht? Christoph Herrmann, Rechtsexperte bei der Stiftung Warentest, sagt: „Kündigen kann man eigentlich auch selbst ganz gut.“ Für Verträge, die ab Oktober 2016 abgeschlossen wurden, gilt: Die Kündigung muss nicht mehr per Brief geschickt werden, E-Mail oder Fax reicht.

Herrmann rät: Gerade bei potenziell problematischen Vertragspartnern sei es ohnehin besser, eine Kündigung selbst zu übernehmen. Dann könne man, falls sie ignoriert werde, weitere Schritte einleiten, etwa die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Hilfreich könnten die Dienstleister bei Ver­brau­che­r:in­nen sein, die viele Verträge haben oder häufig Probe-Abos abschließen. Allerdings berechnen die Dienstleister die Preise in der Regel pro Kündigung. Das könnte also dazu führen, dass Ver­brau­che­r:in­nen ein kostenloses Probe-Abo kostenpflichtig kündigen.

Die Ex­per­t:in­nen vom Portal Finanztip raten aus finanzieller Sicht grundsätzlich von der Nutzung von Kündigungsdienstleistern ab. „Eine Mail ist so leicht zu schreiben, das ist den Preis nicht wert“, sagt Arne Düsterhöft. Finanztip zufolge gab es in der Vergangenheit vereinzelte Fälle, in denen Unternehmen die Kündigung durch Dienstleister abgelehnt hätten. Kun­d:in­nen sollten daher darauf achten, dass Dienstleister in solchen Fällen entstehende Folgekosten übernehmen.

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