Kritik des Bundesrechnungshofs: Förderchaos beim ÖPNV
Der Bundesrechnungshof kritisiert das Wirrwarr des Bundes bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Er fordert eine Reform.
dpa | Der Bundesrechnungshof sieht einen „Förderdschungel“ beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und hat sich für eine grundlegende Finanzierungsreform ausgesprochen. Der Bund gebe Milliardenmittel an die Länder für den ÖPNV, ihm fehle aber ein Überblick, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, am Dienstag.
Der Rechnungshof legte einen Sonderbericht über den Einsatz von Bundesmitteln für den ÖPNV vor. Der „Förderdschungel“ werde immer undurchsichtiger, Transparenz und Wirtschaftlichkeit von Steuermitteln blieben auf der Strecke, so Scheller. Ein einheitliches ÖPNV-Gesetz würde helfen, dass die Gelder wirksamer eingesetzt werden. Der Öffentliche Personennahverkehr werde vor dem Hintergrund der Bemühungen für mehr Klimaschutz immer wichtiger. Der ÖPNV ist grundsätzlich Länderaufgabe. An der Finanzierung beteiligt sich der Bund aber mit verschiedenen Instrumenten. Allein aus gesetzlichen Regelungen wie Regionalisierungsmitteln standen für den ÖPNV im Jahr 2021 rund 11,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
Der Bund habe keinen Gesamtüberblick zu den Bundesmitteln, die dem ÖPNV zugutekommen, so der Rechnungshof. Die bisherigen Aufstockungen der Bundesmittel hätten nicht dazu geführt, die Ziele des Bundes für Verkehr, Umwelt- und Klimaschutz wirtschaftlich und zeitgerecht umzusetzen. Die Länder tragen laut Bericht zur ÖPNV-Finanzierung deutlich weniger bei als der Bund. Zudem ließen die Länder Bundesmittel in erheblichem Umfang ungenutzt.
Für Bundesmittel sollte es künftig ein ÖPNV-Gesetz geben, so der Rechnungshof. Die Bundesfinanzierung müsse „zwingend“ daran gekoppelt werden, dass die Länder die Grundfinanzierung des ÖPNV „zuverlässig“ erbringen. Wesentlich sei eine entsprechende regelmäßige Auskunft gegenüber dem Bund.
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP will die Regionalisierungsmittel erhöhen, damit Länder und Kommunen den ÖPNV verbessern können. Im Koalitionsvertrag heißt es, Bund, Länder und Kommunen sollten sich über die Finanzierung einschließlich der jeweiligen Eigenanteile und über die Aufteilung der Bundesmittel verständigen.
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